Anmeldung in eine Wohnung
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Die Bearbeitung ist nur mit Termin möglich.
Link zum Buchungssystem: Terminvereinbarung
Wenn Sie eine neue Wohnung in Wuppertal bezogen haben, besteht die gesetzliche Verpflichtung sich anzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob der Zuzug aus dem Ausland oder einer anderen inländischen Gemeinde erfolgt ist. Haben Sie sonst Ihren üblichen Wohnsitz im Ausland, entsteht die Meldepflicht erst 3 Monate nach Einzug.
Eine evtl. Abmeldung bei einer vorherigen inländischen Gemeinde ist nicht erforderlich, das übernehmen wir für Sie im Zusammenhang mit Ihrer Anmeldung.
Unterhalten Sie im Bundesgebiet oder im Stadtgebiet Wuppertal mehrere Wohnungen, ist einer davon als Hauptwohnung zu bestimmen. Regelmäßig ist das die Wohnung, die vorwiegend von Ihnen benutzt wird. Bei verheirateten oder verpartnerten Einwohnern ist dies regelmäßig die Wohnung der Familie. Wohnungen im Ausland bleiben unbeachtet und können nicht als Haupt- oder Nebenwohnung deklariert werden.
Für die Anmeldung haben Sie zwei Wochen nach dem Einzug Zeit. Die frühestmögliche Anmeldung kann maximal am Tag des tatsächlichen Einzuges in die neue Wohnung erfolgen. Wichtig ist, dass Ihnen Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung oder Hauptmieter) den Einzug mittels der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt. Musterformulare hierfür finden Sie unter "Links und Downloads".
Sind sie selbst Eigentümer der Wohnung oder Immobilie, bestätigen Sie den Einzug für sich selbst. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend.
Ein längeres Überschreiten der Meldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden.
Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person (Vollmacht erforderlich) vorgelegt werden (nicht bei Zuzug aus dem Ausland möglich). Bei Familien (Eheleute, Eltern und minderjährige Kinder) genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder persönlich vorspricht und die Familie gemeinsam umgezogen ist. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.
Besonderheiten gelten bei der Anmeldung von Kindern bis 16 Jahre. Wenn das Kind mit einem Sorgeberechtigen aus der gemeinsamen Familienwohnung auszieht oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von beiden Sorgeberechtigten eine Zustimmungserklärung abzugeben. Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einvernehmen der Sorgeberechtigten anmelden.
Für Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenkreis das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.
Weitere Informationen können Sie unter "Details" finden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt 003.1
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
Bitte beachten Sie, dass die unten stehenden Unterlagen den Regelfall einer Anmeldung abbilden. Unter Umständen können bei Ihrer Vorsprache weitere Unterlagen benötigt werden.
Die Übersendung der Unterlagen (per Post, per E-Mail oder per Fax) ist nicht möglich.
- Personalausweis
- Reisepass/Heimatpass
- Falls vorhanden: elektronischer Aufenthaltstitel (in Verbindung mit einem gültigen Heimatpass)
- ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag nicht ausreichend)
- wenn Kinder mit angemeldet werden sollen: Ausweisdokumente und Geburtsurkunden
- wir empfehlen die Vorlage Ihrer standesamtlichen Urkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden)
Anmeldung durch Bevollmächtigten
- Vollmacht (nicht bei Zuzug aus dem Ausland möglich)
- ausgefüllter Meldeschein (Downloads/Links)-nicht für minderjährige Kinder
- ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag nicht ausreichend)
- Ausweisdokument des Bevollmächtigten
- Ausweisdokument der anzumeldenden Person
- Bitte beachten Sie: die Unterschriften in der Vollmacht und in den Ausweisdokumenten müssen identisch sein. Bei Abweichungen wird die Vollmacht nicht akzeptiert!
Bei Zuzug aus dem Ausland
- persönliche Vorsprache aller anzumeldenden Personen
- Nachweis über Ihren Familienstand (z. B. Ledigkeitsbescheinigung oder Familienstandsbescheinigung, Heiratsurkunde, Stammbuch, Scheidungsurteil)
- Alle Unterlagen im Original mit deutscher Übersetzung (von einem bei deutschen Gerichten zugelassenen Übersetzer). Eine Übersicht geeigneter Übersetzer finden Sie hier: Suche Übersetzer Justiz NRW
Bei unzureichenden Deutschkenntnissen ist eine Person mitzubringen, die beim Übersetzen behilflich sein kann.
Anmeldung einer Zweitwohnung
Sie können sich für mehrere Wohnungen im Inland anmelden. Die Bestimmung der Haupt- oder Nebenwohnung erfolgt durch die Meldebehörde. Die weitere Wohnung muss immer in der Meldebehörde gemeldet werden, auf deren Gebiet sich diese befindet.
Erfolgt die Anmeldung mit Vollmacht, muss zusätzlich der Fragebogen zur Bestimmung der Hauptwohnung mitgebracht werden (siehe Links und Downloads).
Bitte beachten Sie: die Unterschriften in der Vollmacht und in den Ausweisdokumenten müssen identisch sein. Bei Abweichungen wird die Vollmacht nicht akzeptiert!
Die Stadt Wuppertal erhebt eine Zweitwohnungssteuer in Höhe von 10% der jährlichen Kaltmiete.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Steueramt der Stadt Wuppertal unter der Telefonnummer 0202 563 2197 oder im Internet.
Anmeldung von Pflegekindern:
Zur Anmeldung eines Pflegekindes wenden Sie sich bitte per Email (ema-wuppertal@stadt.wuppertal.de) an die Zentrale des Einwohnermeldeamtes. Wir können Ihnen dann ganz individuell mitteilen, welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall benötigen.
Anmeldung in Pflegeheimen:
erforderliche Unterlagen:
- ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag nicht ausreichend)
- Vollmacht oder Betreuungsvollmacht mit Personalausweis des Bevollmächtigten
- Personalausweis (falls vorhanden)
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wuppertal
§§ 17 Abs. 1 + 3, 19 Abs. 1, 21, 22, 23 Abs. 1, 54 Abs. 2 Nr. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Hinweise für Wuppertal
Die Anmeldung wird in der Regel sofort bei Vorsprache durchgeführt. Sollten wichtige Unterlagen, wie zum Beispiel Ihr Ausweisdokument oder Ihre Wohnungsgeberbestätigung fehlen, kann eine erneute Vorsprache notwendig sein.
Über die erfolgte Anmeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Anmeldebestätigung. Sollten Sie diese nicht mehr besitzen, können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung beantragen. Nähere Informationen zur Meldebescheinigung erhalten Sie im jeweiligen Produkt.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wuppertal
Die Anmeldung erfolgt in der Regel sofort bei Ihrer Vorsprache. Nur wenn Unterlagen fehlen kann eine erneute Vorsprache notwendig sein.
Im Anschluss an die Anmeldung erhalten Sie einmalig kostenfrei eine Anmeldebestätigung für die Wohnung. Sollten Sie diese nicht mehr besitzen können Sie gebührenpflichtig eine Meldebescheinigung beantragen.
Kosten
Hinweise für Wuppertal
- Für die Anmeldung entstehen grundsätzlich keine Gebühren.
- Eine verspätete Anmeldung kann mit einem Verwarngeld oder Bußgeld geahndet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wuppertal
Datenschutzhinweis
Wenn Sie die Angebote des Bürgeramtes nutzen und damit Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch das Bürgeramt verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der ab 25.05.2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung. Vor der Erhebung personenbezogener Daten sind Sie über die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Kenntnis zu setzen. Hierzu stellen wir Ihnen unter Downloads/Links die erforderlichen Datenschutzinformationen zur Verfügung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Wuppertal