Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung

    Tierkörperbeseitigung

    Hinweise für Büren

    Zur Vermeidung von Tierseuchen ist die ordnungsgemäße Beseitigung notwendig.

    Beschreibung

    Hinweise für Büren

    Um das Auftreten bzw. Ausbreiten einer Tierseuche zu verhindern, ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Beseitigung verendeter Tiere und vom Tier stammender Abfälle in Tierkörperbeseitigungsanlagen von großer Bedeutung. 

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    Ansprechpartner

    Sachgebiet III/03: Ordnungswesen / Wahlen / Feuerwehr

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung III: Bürgerdienste

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Hinweise für Büren

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de