Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung

    Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Tote Tiere, Schlachtabfälle und Speisereste zählen zu den tierischen Nebenprodukten und sind über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) zu entsorgen. Ausnahmen gibt es für tote Hunde, Katzen und andere kleine Heimtiere; sie dürfen im Einzelfall vergraben werden. Speiseabfälle dürfen mit Genehmigung des Amtstierarztes an einen zugelassenen Erhitzungsbetrieb abgegeben und zu Futtermitteln verarbeitet werden.

    Einzelne Tierkörper von Heimtieren (Hunde, Katzen, Vögel etc.) unterliegen nicht der Entsorgung in einer TBA, wenn sie

    1. auf hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder Anlagen (z. B. Tierfriedhof) vergraben oder
    2. auf eigenem Gelände, nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze vergraben werden, oder
    3. durch Verbrennen in einer zugelassenen Anlage (Tierkrematorium)

    beseitigt werden.

    Auch Speiseabfälle aus gewerblichen Einrichtungen unterliegen den Bestimmungen des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und sind über die unten genannte Firma zu entsorgen.

    Jeder, der ein Tier hält oder besitzt und jeder Gewerbetreibende (Konzessionsinhaber eines Gastronomiebetriebes bzw. Schlachtstätte) hat der Firma SecAnim GmbH unverzüglich zu melden, wenn Tierkörper oder andere Speise- oder Schlachtabfälle angefallen sind.

    Bei verendeten Rindern ist der Rinderpass unbedingt beizufügen!
    Ansonsten sind keine Unterlagen vorzulegen.

    Bei der Abholung wird durch die Firma Sec-Anim ein Abholschein als Nachweis für den Verbleib des Tieres bzw. als Nachweis für die ordnungsgemäße Entsorgung ausgehändigt

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsdienst (39/2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stahlstraße 5

    51645 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Welche Behörde ist sonst noch zuständig?

    Tierkörper und Tierkörperteile (Schlachtabfälle) sind über die zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) zu entsorgen:

    Firma
    SecAnim GmbH
    Brunnenstraße 138
    44536 Lünen
    Telefon Tierannahme: 02306 9270921

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de