Eintragung eines Erbbaurechts an mehreren Grundstücken oder Erbbaurechten im Grundbuch

    Eintragung eines Erbbaurechts an mehreren Grundstücken oder Erbbaurechten im Grundbuch

    Hinweise für Geseke

    Beschreibung

    Hinweise für Geseke

    Mit dem Erbbaurecht erhält der Erbbauberechtigte das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines bestimmten Grundstücks ein Bauwerk zu errichten und zu unterhalten.

    Für die Bestellung, Übertragung, Inhaltsänderung und Belastung des Erbbaurechts ist die Einigung der Vertragsparteien und die Grundbucheintragung (§ 873 BGB) erforderlich.

    Für die Verpflichtung zur Bestellung oder zum Erwerb des Erbbaurechts besteht die Notwendigkeit der notariellen Beurkundung, die Einigung ist durch öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen.

    Zum Inhalt des Erbbaurechts gehören auch Vereinbarungen des Grundstückseigentümers und des Bauberechtigten über Einzelheiten, wie z.B. Errichtung, Instandhaltung und Verwendung des Bauwerks, Versicherung etc...

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Abtei 1

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geseke

    Formulare

    Hinweise für Geseke

    Voraussetzungen

    Hinweise für Geseke

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Geseke

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Geseke

    Fristen

    Hinweise für Geseke

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Geseke

    Kosten

    Hinweise für Geseke

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geseke

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geseke

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de