Informationen zum Ersatz einer verlorengegangenen Scheidungsurkunde
Hinweise für Ense
Beschreibung
Hinweise für Ense
Wo gibt es die Urkunden?
Die Personenregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Das heißt, die Geburtsurkunde ist zum Beispiel bei dem Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat. Die Urkunde der Eheschließung ist bei dem Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde. Die Sterbeurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dem der Sterbefall beurkundet wurde.
Sie können die Urkunden zu den Öffnungszeiten persönlich beantragen und sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Alternativ können Sie diese auch online beantragen.
Welche Urkunden gibt es?
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Geburtsurkunden
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Eheurkunden
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Lebenspartnerschaftsurkunden
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Sterbeurkunden
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mehrsprachige internationale Urkunden
Wer kann Urkunden bekommen?
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß dem Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (beispielsweise durch einen vollstreckbaren Titel, Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
Formulare
Keine. Sie stellen bei dem zuständigen Amts- oder Familiengericht einen formlosen Antrag auf Erteilung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde.
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden 10,00 Euro Mehrsprachige Urkunden wie z.B.
Ehe-, Geburts-, Sterbeurkunden
(zur Verwendung im Ausland) 10,00 Euro Für das Suchen eines Eintrags oder
Vorgangs (Ahnenforschung), wenn hierfür
entweder Datum oder Standesamtsbezirk
oder sonstige zum Aufsuchen notwendige
Angaben nicht gemacht werden können,
je nach Aufwand 17,00 - 66,00 Euro
Weitere Ausfertigungen (derselben Urkunde), die gleichzeitig bestellt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.
Hinweise (Besonderheiten)
Bevor Sie beim Gericht eine erneute Ausfertigung beantragen, können Sie auch versuchen, die Scheidungsurkunde Ihres geschiedenen Ehe- oder Lebenspartners oder Ihres damaligen Anwalts, die ja mit Ihrer eigenen Scheidungsurkunde völlig identisch sind, zu bekommen. Eine Kopie dieser Scheidungsurkunde kann dann ein Notar oder eine landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde z. B. das Bürgeramt beglaubigen. Die beglaubigte Kopie reicht im Rechtsverkehr oftmals aus. Einen Anspruch auf Herausgabe der Scheidungsurkunde haben Sie allerdings nicht.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 19.04.2017