Vorname Änderung der Reihenfolge

    Reihenfolge der Vornamen ändern

    Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippstadt

    Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden. Jedoch muss ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigen. Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet.Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann der Vor- oder (und) Familienname geändert werden. Ob dieser Grund vorliegt, wird im Einzelfall entschieden. Für die öffentlich-rechtliche Änderung des Familien- oder (und) Vornamens einer Person ist das Recht des Staates maßgebend, dem sie angehört (Heimatrecht). Deshalb kann ein Antrag auf Namensänderung nur von deutschen Staatsangehörigen, Asylberechtigten, heimatlosen Ausländern oder Kontingentflüchtlingen gestellt werden.Wer mit Hauptwohnsitz in Lippstadt gemeldet ist und seinen Namen ändern möchte, muss zunächst einen Antrag auf Namensänderung bei der Stadt Lippstadt, Fachdienst Einwohnerwesen, stellen.Hier wird vor Abgabe des Antrages mit dem Antragsteller ein umfassendes Beratungsgespräch geführt. Entscheidungsbehörde über den Antrag ist die Kreisverwaltung in Soest.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Geiststraße 47

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Geiststraße 47

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Geiststraße 47

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Geiststraße 47

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippstadt

    Pass oder Personalausweisbeglaubigte Abschrift des Geburtseintragesbeglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde oder des FamilienbuchesEinkommensnachweiseFührungszeugnis bei Personen nach Vollendung des 14. LebensjahresDie Vorlage weiterer Unterlagen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelfall.

    Formulare

    Hinweise für Lippstadt

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippstadt

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippstadt

    Gesetz über die Änderung von Familiennamen (NamÄndG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippstadt

    Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
    • Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.

    Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel keine

    Kosten

    Hinweise für Lippstadt

    Änderung des Familiennamens700,00 EuroÄnderung des Vornamens200,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippstadt

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippstadt

    Kreisverwaltung Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de