Reihenfolge der Vornamen ändern
Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Der Gesetzgeber hat drei Arten von Namensänderungen geschaffen.
- Die Öffentlich-rechtliche Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG), welche vom Kreis Minden-Lübbecke wahrgenommen werden.
Und die Namensänderungen, welche vom Standesamt der Stadt Petershagen wahrgenommen werden:
- Namensänderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
- Namensänderungen für Personen, die ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen möchten (Spätaussiedler oder Ausländer) nach Art. 47 EGBGB und § 94 BVFG.
Öffentlich-rechtliche Namensänderungen
Öffentliche Namensänderungen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen.
Weiter Informationen und Unterlagen erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Petershagen
Verfahrensablauf
Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
- Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.
Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel keine
Kosten
Je nach Bundesland unterschiedlich.
Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Petershagen
Weitere Informationen
Hinweise für Petershagen
Wenn die genannten Möglichkeiten des Namenswechsels beim Standesamt ausscheiden, gibt es die Möglichkeit für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beim Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Minden-Lübbecke. Grundsätzlich kann der gesetzlich erworbene Vor- oder Familienname nur dann geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Niemand kann seinen Namen ändern, nur weil dieser ihm nicht gefällt.
Ein wichtiger Grund kann vorliegen, wenn z. B.
- der bisherige Name anstößig oder lächerlich klingt
- der bisherige Name sehr lang oder umständlich ist
- erhebliche Schwierigkeiten in der Aussprache und Schreibweise bestehen.
Namensänderungen kommen grundsätzlich nur für deutsche Staatsangehörige in Betracht.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019
Stichwörter
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