Reihenfolge der Vornamen ändern
Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.
Beschreibung
Hinweise für Odenthal
Sie haben nach deutschem Recht die Möglichkeit, bei einer Eheschließung einen Familiennamen zu bestimmen. Dieser kann der bisher geführte Name eines Ehegatten sein oder der Geburtsname. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den bisher geführten Namen oder den Geburtsnamen dem Ehenamen voranzustellen oder anzuhängen. Dies kann auch ein Mal widerrufen werden.
Die Bestimmung eines Ehenamens ist unwideruflich, solange die Ehe besteht.
Nach Auflösung der Ehe kann eine Erklärung über die Wiederannahme eines früheren Namens vor dem Standesamt abgegeben werden. Dies kann beim registerführenden Standesamt - am Ort der Eheschließung - oder beim Wohnortstandesamt erfolgen. Rechtskräftig ist die Namensführung ab dem Moment des Eintrags im Eheregister. Bei Abgabe beim registerführenden Standesamt ist dies sofort gegeben. Bei Erklärung vor dem Wohnortstandesamt wird die Erklärung an das Registerstandesamt weitergeleitet und ist somit erst mit Eintrag im Eheregister rechtskräftig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Odenthal
ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk
gültigen Ausweis
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Odenthal
§ 41 PstG
§ 1355 BGB
Verfahrensablauf
Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
- Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.
Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel keine
Kosten
Hinweise für Odenthal
21,- € für die Erklärung über die Wiederannahme eines früheren Namens
9,- € für die Bescheinigung über die Namensänderung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Odenthal
Weitere Informationen
Hinweise für Odenthal
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019
Stichwörter
Hinweise für Odenthal