Vorname Änderung der Reihenfolge

    Reihenfolge der Vornamen ändern

    Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Engelskirchen

    Seit 2018 ist es möglich, die Reihenfolge der Vornamen neu festzulegen. Dies ist besonders interessant  für Personen, die mehrere Vornamen haben und der Rufname steht nicht am Anfang.

    Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge und Staatenlose.

    Wenn die Vornamen durch einen Bindestrich verbunden sind, kann die Reihenfolge nicht geändert werden.

    Beispiele:

    Johannes Georg Waldemar Müller kann erklären, dass er seine Vornamen nun in geänderter Reihenfolge, nämlich Georg Johannes Waldemar Müller führen möchte.

    Anna-Lena Schmidt kann die Reihenfolge Ihrer Vornamen nicht ändern, da diese durch einen Bindestrich verbunden sind.

    Die Schreibweise der einzelnen Vornamen kann nicht geändert werden und es können keine Vornamen hinzugefügt oder weggelassen werden.

    Wenn Sie die Schreibweise Ihrer Vornamen ändern, einen neuen hinzufügen oder einen Ihrer Vornamen weglassen möchten, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite "Namensänderung".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Engelskirchen

    Um die Erklärung aufzunehmen, müssen folgende Unterlagen im Original vorgelegt werden:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelle Geburtsurkunde

    Wenn Sie in Engelskirchen geboren sind, müssen Sie keine Urkunde mitbringen.

    Formulare

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Engelskirchen

    Verfahrensablauf

    Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
    • Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.

    Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel keine

    Kosten

    Je nach Bundesland unterschiedlich.

    Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Engelskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Engelskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Engelskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de