Reihenfolge der Vornamen ändern
Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Unter behördlicher Namensänderung versteht man die öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen.
Hierunter fallen nicht die standesamtlichen Namensänderungen familienrechtlicher Art (Z. B. Ehenamen nach der Eheschließung, Voranstellung des Geburtsnamens, Wiederannahme des Geburtsnamens nach Ehescheidung, Namenserteilung bei Kindern).
Die Namensänderung erfolgt auf Antrag. Der Antrag wird direkt bei der Kreisverwaltung Euskirchen gestellt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Euskirchen
Mit dem vollständig ausgefüllten Antrag und einer ausführlichen Begründung zum Antrag müssen folgende, zum Teil kostenpflichtige Unterlagen mit eingereicht werden:
- Kopie der Geburtsurkunde der von der Namensänderung betroffenen Person,
- Kopie der Heiratsurkunde, ggf. ein Scheidungsurteil,
- aktuelle Meldebescheinigung (erhältlich Bürgeramt Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung),
- aktuelles Führungszeugnis (Belegart "0" für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben (erhältlich im Rathaus Ihrer Stadt),
- aktueller Einkommensnachweis zur Bestimmung der Gebührenhöhe,
Im Einzelfall ist je nach Sachverhalt die Vorlage weiterer Nachweise oder Unterlagen erforderlich.
Formulare
Hinweise für Euskirchen
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Hinweise für Euskirchen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Euskirchen
Verfahrensablauf
Hinweise für Euskirchen
Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
- Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.
Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel keine
Kosten
Hinweise für Euskirchen
Änderung des Nachnamens: 2,50 € bis 1.022,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Euskirchen
Weitere Informationen
Hinweise für Euskirchen
Wichtige Gründe:
Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.
Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Motive sind sehr unterschiedlich und generelle Auskünfte daher kaum möglich. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung durch das Standesamt, Abteilung Standesamtaufsicht, Namensangelegenheiten, kann erforderlich sein.
Was kann ein wichtiger Grund sein?
Anhaltspunkte für die Feststellung eines wichtigen Grundes können Sie dieser beispielhaften Darstellung von typischen Fällen entnehmen:
- Änderung von Sammelnamen, wie zum Beispiel Meyer, Müller, Schmidt, Schulz
- Änderung von anstößig oder lächerlich klingenden Namen
- Änderung von langen und besonders umständlichen beziehungsweise in Schreibweise und/oder Aussprache schwierigen Namen
- Änderung von Namen fremdsprachigen Ursprungs, wenn Schwierigkeiten in der Schreibweise oder Aussprache zu einer nicht nur unwesentlichen Behinderung führt
- Änderung von Namen mit "ss" oder "ß" sowie Namen mit Umlauten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019
Stichwörter
Hinweise für Euskirchen