Reihenfolge der Vornamen ändern
Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.
Beschreibung
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Der Gesetzgeber sieht daher eine öffentlich-rechtliche Namensänderung als Ausnahmefall an und verlangt das Vorliegen eines "wichtigen Grundes". Ein wichtiger Grund ist beispielsweise gegeben bei:
- anstößigen oder lächerlich klingenden Namen
- ungewöhnlich komplizierten Namen
- minderjährigen Kindern, die mit einem sorgeberechtigten Elternteil leben, dessen Name sich nach Eheauflösung geändert hat
Für Namensänderung aus personenstandsrechtlichen Gründen wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.
Eine Namensänderung aus personenstandsrechtlichen Gründen ist u. a. bei Vorliegen folgender Voraussetzungen möglich:
- eigene Eheschließung/eingetragene Lebenspartnerschaft
- Eheschließung der Eltern
- Auflösung der Ehe (Tod, Scheidung) oder Auflösung der Lebenspartnerschaft (Tod, Aufhebung)
- Änderung des Vornamens nach der Einbürgerung
- Namenserteilung
- Einbenennung (minderjähriges Kind, bei Namensänderung durch Eheschließung des sorgeberechtigten Elternteils)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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In einem Beratungsgespräch werden Sie über die beizubringenden Unterlagen informiert.
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
- Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.
Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel keine
Kosten
Je nach Bundesland unterschiedlich.
Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019
Stichwörter
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