Reihenfolge der Vornamen ändern
Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
In bestimmten Fällen (z. B. schwierige Schreibweise oder Aussprache, umständliche Familiennamen, unterschiedliche Namensführung in der Familie nach Wiederheirat oder Scheidung, Pflegekinder) kann der Familienname behördlich geändert werden. Auch eine Änderung des Vornamens ist in bestimmten Fällen möglich.
Zuständige Dienststelle für die Entscheidung über die Namensänderung ist das Amt für Sicherheit und Ordnung des Kreises Neuss, Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich.
Die Antragstellung ist jedoch auch bei der Stadtverwaltung Korschenbroich, Standesamt, möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 613-120
Fax: 02161 613-108
Sachgebiet Personenstandswesen
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Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 613-120
Fax: 02161 613-108
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Korschenbroich
- Personalausweise oder Reisepässe
- Nachweis/Erklärung über den wichtigen Grund für die Namensänderung
- Personenstandsurkunden
- Meldebescheinigung
Fallbezogen ist in der Regel die Beibringung weiterer Unterlagen erforderlich
Formulare
Hinweise für Korschenbroich
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
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- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Korschenbroich
Verfahrensablauf
Hinweise für Korschenbroich
Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
- Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.
Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel keine
Kosten
Hinweise für Korschenbroich
Die Gebühr ist vom Aufwand des Verwaltungsverfahrens abhängig und beträgt:
- bei Familiennamensänderung: 205 bis 1.022 EUR
- bei Vornamensänderung: 52 bis 255 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Korschenbroich
Weitere Informationen
Hinweise für Korschenbroich
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019
Stichwörter
Hinweise für Korschenbroich