Vorname Änderung der Reihenfolge

    Reihenfolge der Vornamen ändern

    Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Korschenbroich

    In bestimmten Fällen (z. B. schwierige Schreibweise oder Aussprache, umständliche Familiennamen, unterschiedliche Namensführung in der Familie nach Wiederheirat oder Scheidung, Pflegekinder) kann der Familienname behördlich geändert werden. Auch eine Änderung des Vornamens ist in bestimmten Fällen möglich.

    Zuständige Dienststelle für die Entscheidung über die Namensänderung ist das Amt für Sicherheit und Ordnung des Kreises Neuss, Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich.

    Die Antragstellung ist jedoch auch bei der Stadtverwaltung Korschenbroich, Standesamt, möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Regentenstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-120

    Fax: 02161 613-108

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Regentenstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-120

    Fax: 02161 613-108

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Regentenstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-120

    Fax: 02161 613-108

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Korschenbroich

    • Personalausweise oder Reisepässe
    • Nachweis/Erklärung über den wichtigen Grund für die Namensänderung
    • Personenstandsurkunden
    • Meldebescheinigung

    Fallbezogen ist in der Regel die Beibringung weiterer Unterlagen erforderlich

    Formulare

    Hinweise für Korschenbroich

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Korschenbroich

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Korschenbroich

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Korschenbroich

    Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
    • Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.

    Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel keine

    Kosten

    Hinweise für Korschenbroich

    Die Gebühr ist vom Aufwand des Verwaltungsverfahrens abhängig und beträgt:

    • bei Familiennamensänderung: 205 bis 1.022 EUR
    • bei Vornamensänderung: 52 bis 255 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Korschenbroich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Korschenbroich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Korschenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de