Taxigenehmigung Erteilung

    Taxigenehmigung Erteilung

    Sie wollen in einem Taxi gewerbsmäßig Personen befördern? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sie möchten gewerblich Personen mit Taxen befördern? Dafür benötigen Sie eine Taxigenehmigung.

    Neubewerberinnen oder Neubewerber erhalten derzeit die Genehmigung für zwei Jahre. Eine Wiedererteilung erhalten Sie in der Regel für vier Jahre.

    Inhaberinnen und Inhaber einer Taxigenehmigung haben folgende Hauptpflichten:

    • Betriebspflicht Sie müssen den Betrieb aufrechterhalten, falls erforderlich auch bei Nacht.
    • Beförderungspflicht Sie dürfen Fahrten (auch kurze) nur ablehnen, wenn der Fahrerin oder dem Fahrer die Beförderung nicht zuzumuten ist, z.B. bei stark alkoholisierten Personen.
    • Tarifpflicht Innerhalb des für Sie geltenden Pflichtfahrgebietes richtet sich der Preis für eine Fahrt nach den örtlich verordneten Beförderungsentgelten. Pflichtfahrgebiet ist die StädteRegion Aachen.

    Für die Ausstattung der Taxen gelten folgende Bestimmungen:

    • Das Auto muss mit einem entsprechenden Taxi-Dachzeichen ausgestattet sein.
    • Im Heckfenster muss die von der Genehmigungsbehörde vergebene Ordnungsnummer unten rechts angebracht sein.
    • Die Farbgebung für Taxen ist gesetzlich vorgeschrieben (hellelfenbein).
    • Im Wageninneren müssen Sie an einer gut sichtbaren Stelle die Unternehmeranschrift anbringen.
    • Der Fahrpreisanzeiger muss für die Fahrgäste auch nachts sichtbar den Fahrpreis anzeigen.

    Taxen dürfen sich an den dafür vorgesehenen Taxiständen in der jeweiligen Kommune des Betriebssitzes bereithalten beziehungsweise von Personen auf der Straße oder am Betriebssitz des Unternehmers angefordert werden.

    Zuständige Stelle

    • wenn Ihr zukünftiger Betriebssitz in der Städteregion Aachen liegt:

    StädteRegion Aachen Straßenverkehrsamt (A 36) Carlo-Schmid-Straße 4 52146 Würselen

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Erteilung der Taxigenehmigung sind:

    • die Zuverlässigkeit des Unternehmers und der für die Führung der Geschäfte bestellten Person und der geschäftsführenden Gesellschafter
    • die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes
    • die fachliche Eignung des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person
    • das Taxengewerbe als Hauptbeschäftigung betrieben wird
    • der Antragsteller innerhalb der letzten acht Jahre kein Taxenunternehmen veräußert oder verpachtet hat
    • der Antragsteller sich unbefristet im Inland aufhält und eine selbstständige Tätigkeit ausüben darf

     Hinweis: Die Zahl der zur Verfügung stehenden Genehmigungen hängt von den örtlichen Verhältnissen ab.

     

    Verfahrensablauf

    Die Taxigenehmigung muss schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Das Antragsformular steht Ihnen unter Downloads "Antrag Personenbeförderung (PBfG)" rechts zur Verfügung.

    Die zuständige Stelle fordert unter anderem von nachfolgenden Behörden/Einrichtungen eine  Stellungnahme an:

    • Gemeinden
    • Gewerbeaufsichtsbehörden
    • der Industrie- und Handelskammer
    • dem Verband des Personenverkehrs

    Bearbeitungsdauer

    Üblicherweise entscheidet die zuständige Stelle innerhalb von drei Monaten über Ihren Antrag. Der Zeitraum kann sich um höchstens weitere drei Monate verlängern. Voraussetzung ist, dass die zuständige Stelle das innerhalb der ersten drei Monate in einem schriftlichen Zwischenbescheid angekündigt hat.

    Rechtsgrundlage

    • 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) (Verkehr mit Taxen)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ausnahmegenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80658

    E-Mail: ausnahme@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausnahmegenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80658

    E-Mail: ausnahme@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

      • Nachweise der persönlichen Zuverlässigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate),
        • Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis - Belegart O)
          • Antragstellung bei ihrer zuständigen Gemeinde/Stadt
        • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
          • Antragstellung bei ihrer zuständigen Gemeinde/Stadt
        • Auszug aus dem Fahreignungsregister
          • Antragstellung  unter www.kba.de
      • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (beglaubigte Abschriften)
      • Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterliste
      • bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsberechtigung
      • Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate):
        • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
          • Antragstellung bei der zuständigen Finanzbehörde
        • Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde/Stadt
          • Antragstellung bei ihrer zuständigen Gemeinde/Stadt
        • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung:
          • von Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichern oder versichert haben, für sich selbst, wenn Sie freiwillig oder privat versichert sind oder waren.
          • Antragstellung bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger
        • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
          • Antragstellung bei der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen in Hamburg
        • Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung (zum Antragszeitpunkt nicht älter als zwölf Monate)
          • Die Höhe des Eigenkapitals hängt von der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge ab: Für das erste Fahrzeug müssen Sie Eigenkapital in Höhe von 2.250 €, für jedes weitere Fahrzeug von 1.250 € nachweisen.
          • Der Vordruck für die Eigenkapitalbescheinigung, ggf. mit Zusatzbescheinigung steht Ihnen unter dem Link Dienstleisteung Taxenkonzessionen unter diesem Text zur Verfügung. Zum  Ausfüllen der Eigenkapitalbescheinigung ist nachfolgender Personenkreis berechtigt:
      • Wirtschaftsprüfer
      • Steuerberater
      • Kreditinstitut
      • Nachweis der fachlichen Eignung:
        • Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung bei der IHK oder
        • Fachkundebescheinigung der IHK über eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxiunternehmen oder
        • Zeugnis über die anerkannte gleichwertige Abschlussprüfung (z.B. Kaufmannsprüfung im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit dem Schwerpunkt Personenverkehr)
      • wenn Sie eine andere Person zur Geschäftsführung bestellen, muss diese folgende Unterlagen vorlegen:
        • Führungszeugnis - Belegart O
        • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
        • Auszug aus dem Fahreignungsregister
        • Nachweise der fachlichen Eignung
        • Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis (Anstellungsvertrag)

      Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Onlinedienst vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
    • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.

    Neubewerberinnen oder Neubewerber und vorhandene Unternehmerinnen oder Unternehmer sind angemessen zu berücksichtigen. Innerhalb der beiden Gruppen erfolgt die Berücksichtigung nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung.

    Unabhängig von der Antragstellung wird nachrangig behandelt,

    • wer nicht beabsichtigt, das Taxigewerbe als Hauptbeschäftigung zu betreiben,
    • ihr oder sein Taxiunternehmen nicht als Hauptbeschäftigung betrieben hat oder innerhalb der letzten 8 Jahre ganz oder teilweise veräußert oder verpachtet hat,
    • ihrer oder seiner Betriebspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist

    Einer Antragstellerin oder einem Antragsteller darf jeweils nur eine Genehmigung erteilt werden, sofern nicht mehr Genehmigungen erteilt werden können, als Antragstellende vorhanden sind.

    Neubewerberinnen und Neubewerber erhalten ihre Genehmigung für 2 Jahre. In dieser Zeit dürfen die sich aus der Genehmigung ergebenden Rechte und Pflichten nicht übertragen werden.

    Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi zu erhalten:

    • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung beziehungsweise Wiedererteilung einer Taxigenehmigung einschließlich der Aushändigung der Genehmigungsurkunden.

    Fristen

    Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden. Die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Widerspruchsfrist beträgt einen Monat.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach:

    • der Anzahl der Fahrzeuge und
    • der Laufzeit der Genehmigung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de