Gewerbe ummelden
Beschreibung
Hinweise für Billerbeck
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb des Stadtgebietes umziehen müssen Sie das Gewerbe ummelden. Es gibt aber noch weitere Fälle für die Notwendigkeit einer Ummeldung:
- Die Rechtsform Ihres Gewerbes ändert sich
- Das Warenangebot ändert sich
- Das Angebot der Dienstleistung ändert sich
- Das Gewerbe zieht innerhalb der Gemeinde/Stadt um
Möchten Sie den Betriebssitz Ihres Gewerbes in einer neuen Stadt anmelden müssen Sie Ihr Gewerbe zunächst in der Stadt abmelden in der Sie es angemeldet hatten. Danach melden Sie Ihr Gewerbe in der neuen Stadt an. Hier kann nicht mit dem Ummeldeformular gearbeitet werden.
Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht deshalb sind Gewerbeummeldungen zwingend vorgeschrieben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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link
- Gewerbeummeldung
Voraussetzungen
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Sie haben ein bestehendes Gewerbe in unserer Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Änderung eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle ummelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
Die Ummeldung des Gewerbes können Sie persönlich schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Ummeldung (GewA 2) .
Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter um benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeummeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung (den so genannten Gewerbeschein) sofern Sie das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Ummeldung ausgehändigt.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen wie das Finanzamt die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
Fristen
Hinweise für Billerbeck
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsveränderung ummelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.
Bearbeitungsdauer
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- Bei persönlicher Vorsprache: sofort
- Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen sofern das Gewerbeummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Weitere Informationen
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Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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