Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Hinweise für Bergneustadt

    Eine Gewerbeummeldung ist immer dann notwendig wenn Sie den Betrieb eines stehenden Gewerbes einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle verändern. Dies könnte unter Umständen sein wenn Sie

    • den Sitz des Betriebes innerhalb der Gemeinde verlagern (z.B. bei einem Umzug)
    • den Umfang Ihrer selbständigen Tätigkeit erweitern oder verringern oder
    • den Gegenstand des Gewerbes ändern.

    Die Gewerbeanzeige ist im Regelfall durch den Gewerbetreibenden rechtzeitig vor der beabsichtigten Veränderung der gewerblichen Tätigkeit oder der Betriebsverlegung zu erstatten. Wird die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

    Keine Gewerbeanzeige ist erforderlich für:

    1. den Geschäftsführerwechsel bei einer GmbH
    2. die teilweise Aufgabe eines bestimmten Warensortimentes bei sonst unveränderter Weiterführung des Gewerbebetriebes

    In diesen Fällen ist jedoch eine formlose schriftliche Mitteilung empfehlenswert um die vorliegenden Daten zu aktualisieren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bergneustadt - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 256

    51702 Bergneustadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (2261) 404-0

    Fax: +49 (2261) 404-176

    E-Mail: buergerservice@bergneustadt.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bergneustadt

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bergneustadt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bergneustadt

    Die Veränderung eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen. Gleiches gilt für Veränderungen des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Die Ummeldung des Gewerbes können Sie persönlich schriftlich oder elektronisch vornehmen. Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeummeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung sofern Sie das Formular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor erhalten Sie die Bestätigung direkt ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen wie das Finanzamt die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Fristen

    Hinweise für Bergneustadt

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Veränderungen ummelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bergneustadt

    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen sofern das Formular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Bergneustadt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de