Gewerbe ummelden
Beschreibung
Hinweise für Bergneustadt
Eine Gewerbeummeldung ist immer dann notwendig wenn Sie den Betrieb eines stehenden Gewerbes einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle verändern. Dies könnte unter Umständen sein wenn Sie
- den Sitz des Betriebes innerhalb der Gemeinde verlagern (z.B. bei einem Umzug)
- den Umfang Ihrer selbständigen Tätigkeit erweitern oder verringern oder
- den Gegenstand des Gewerbes ändern.
Die Gewerbeanzeige ist im Regelfall durch den Gewerbetreibenden rechtzeitig vor der beabsichtigten Veränderung der gewerblichen Tätigkeit oder der Betriebsverlegung zu erstatten. Wird die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
Keine Gewerbeanzeige ist erforderlich für:
1. den Geschäftsführerwechsel bei einer GmbH
2. die teilweise Aufgabe eines bestimmten Warensortimentes bei sonst unveränderter Weiterführung des Gewerbebetriebes
In diesen Fällen ist jedoch eine formlose schriftliche Mitteilung empfehlenswert um die vorliegenden Daten zu aktualisieren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Veränderung eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen. Gleiches gilt für Veränderungen des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
Die Ummeldung des Gewerbes können Sie persönlich schriftlich oder elektronisch vornehmen. Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeummeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung sofern Sie das Formular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor erhalten Sie die Bestätigung direkt ausgehändigt.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen wie das Finanzamt die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
Fristen
Hinweise für Bergneustadt
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Veränderungen ummelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.
Bearbeitungsdauer
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- Bei persönlicher Vorsprache: sofort
- Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen sofern das Formular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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