Gewerbe ummelden
Beschreibung
Hinweise für Erftstadt
Die Ummeldung des Gewerbebetriebs muss gleichzeitig mit dem Tag erfolgen wenn
- ein selbständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes umzieht. (Bei einem Wechsel von Erftstadt nach außerhalb ist eine Abmeldung und eine Neuanmeldung erforderlich!)
- der Gewerbegegenstand wechselt oder sich das Gewerbe auf andere bisher nicht angezeigte Waren oder Leistungen ausdehnt
- sich der Name des Gewerbebetriebes ändert
- sich Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen ergeben
- sich Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer ändern
Bei Umzug des Gewerbebetriebes aus einem anderen Ort ist das Gewerbe bei der Gewerbemeldestelle des alten Betriebssitzes als erstes abzumelden. Erst nach Vorlage dieser Abmeldung kann das Gewerbe in Erftstadt angemeldet werden.
Die Ummeldung des Gewerbebetriebes ist auf dem zur Verfügung gestellten Formular zu erstatten. Das Formular ist auszudrucken persönlich zu unterschreiben und mit den nachfolgend genannten Unterlagen per Post an die
Stadt Erftstadt Rechts- und Ordnungsamt Holzdamm 10 50374 Erftstadt
zu senden.
Bei persönlicher Vorsprache während der nachstehend genannten Öffnungszeiten:
Montag Dienstag Donnerstag und Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr (Mittwoch geschlossen) Donnerstag zusätzlich von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
ist es nicht erforderlich das Formular auszufüllen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Erftstadt
Formulare
Hinweise für Erftstadt
http://downloads-erftstadt.de/?task=document.download&,id=559
Voraussetzungen
Hinweise für Erftstadt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Erftstadt
Links § 14 Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html]§ 55c Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__55c.html]
Verfahrensablauf
Hinweise für Erftstadt
Die Ummeldung des Gewerbebetriebes ist auf dem zur Verfügung gestellten Formular zu erstatten. Das Formular ist auszudrucken persönlich zu unterschreiben und mit den nachfolgend genannten Unterlagen per Post an die
Stadt Erftstadt Rechts- und Ordnungsamt Holzdamm 10 50374 Erftstadt
zu senden.
Bei persönlicher Vorsprache während der nachstehend genannten Öffnungszeiten:
Montag Dienstag Donnerstag und Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr (Mittwoch geschlossen) Donnerstag zusätzlich von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
ist es nicht erforderlich das Formular auszufüllen.
Fristen
Hinweise für Erftstadt
Die Ummeldung des Gewerbebetriebes dient dem Zweck der zuständigen Behörde (Ordnungsamt Stadt Erftstadt) die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen. Kommt jemand seinen Verpflichtungen zur Abgabe der Gewerbeummeldung nicht oder nicht zeitig innerhalb von 14 Tagen nach so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar die mit Bußgeld geahndet wird.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Erftstadt
Die Ummeldung des Gewerbebetriebes wird innerhalb von 3 Tagen mit einer entsprechenden Bescheinigung bestätigt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Erftstadt