Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Hinweise für Erftstadt

    Die Ummeldung des Gewerbebetriebs muss gleichzeitig mit dem Tag erfolgen wenn

    • ein selbständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes umzieht. (Bei einem Wechsel von Erftstadt nach außerhalb ist eine Abmeldung und eine Neuanmeldung erforderlich!)
    • der Gewerbegegenstand wechselt oder sich das Gewerbe auf andere bisher nicht angezeigte Waren oder Leistungen ausdehnt
    • sich der Name des Gewerbebetriebes ändert
    • sich Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen ergeben
    • sich Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer ändern

    Bei Umzug des Gewerbebetriebes aus einem anderen Ort ist das Gewerbe bei der Gewerbemeldestelle des alten Betriebssitzes als erstes abzumelden. Erst nach Vorlage dieser Abmeldung kann das Gewerbe in Erftstadt angemeldet werden.

    Die Ummeldung des Gewerbebetriebes ist auf dem zur Verfügung gestellten Formular zu erstatten. Das Formular ist auszudrucken persönlich zu unterschreiben und mit den nachfolgend genannten Unterlagen per Post an die

    Stadt Erftstadt Rechts- und Ordnungsamt Holzdamm 10 50374 Erftstadt

    zu senden.

    Bei persönlicher Vorsprache während der nachstehend genannten Öffnungszeiten:

    Montag Dienstag Donnerstag und Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr (Mittwoch geschlossen) Donnerstag zusätzlich von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    ist es nicht erforderlich das Formular auszufüllen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt Erftstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Holzdamm 10

    50374 Erftstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02235/409 603

    Fax: 02235409602

    E-Mail: ordnungsamt@erftstadt.de

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erftstadt

    Formulare

    Hinweise für Erftstadt

    http://downloads-erftstadt.de/?task=document.download&,id=559

    Voraussetzungen

    Hinweise für Erftstadt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Erftstadt

    Links § 14 Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html]§ 55c Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__55c.html]

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Erftstadt

    Die Ummeldung des Gewerbebetriebes ist auf dem zur Verfügung gestellten Formular zu erstatten. Das Formular ist auszudrucken persönlich zu unterschreiben und mit den nachfolgend genannten Unterlagen per Post an die

    Stadt Erftstadt Rechts- und Ordnungsamt Holzdamm 10 50374 Erftstadt

    zu senden.

    Bei persönlicher Vorsprache während der nachstehend genannten Öffnungszeiten:

    Montag Dienstag Donnerstag und Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr (Mittwoch geschlossen) Donnerstag zusätzlich von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    ist es nicht erforderlich das Formular auszufüllen.

    Fristen

    Hinweise für Erftstadt

    Die Ummeldung des Gewerbebetriebes dient dem Zweck der zuständigen Behörde (Ordnungsamt Stadt Erftstadt) die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen. Kommt jemand seinen Verpflichtungen zur Abgabe der Gewerbeummeldung nicht oder nicht zeitig innerhalb von 14 Tagen nach so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar die mit Bußgeld geahndet wird.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Erftstadt

    Die Ummeldung des Gewerbebetriebes wird innerhalb von 3 Tagen mit einer entsprechenden Bescheinigung bestätigt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Erftstadt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de