Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen
Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.
Beschreibung
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Wo muss ich meinen Personalausweis/ vorläufigen Personalausweis beantragen?
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / vorläufigen Personalausweis ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro)
Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass?
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Personalausweispflicht.
Kinder bis zum 12. Lebensjahr benötigen für Reisen einen Kinderreisepass* (oder für bestimmte Länder, z. B. USA, einen Reisepass).
* [Der Kinderreisepass ist seit dem 01.01.2024 entfallen.]
eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union
Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Vorzulegen sind
- das bisherige Dokument (Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass)
- ein aktuelles, biometrisches Passbild im Format 35 x 45 mm (nicht älter als sechs Monate!)
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
- bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis): die Zustimmung beider Elternteile
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
- Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.
- Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht vollständig aus oder
- Sie oder eine betreuende Person unterschreiben den Antrag.
- Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
- Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder
- Sie gehen persönlich zur zuständigen Behörde.
- Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
- Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 22,80 € (Laufzeit: 6 Jahre).
- Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 37,00 € (Laufzeit: 10 Jahre).
- Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 € (Gültigkeit: 3 Monate).
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 29.04.2022
Stichwörter
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