Prozesskostenhilfe Bewilligung als Vorschuss

    Gewährung eines Vorschusses für eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt im Falle der Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.

    Beschreibung

    Die Bewilligung eines Vorschusses betrifft Verfahren, in denen das Gericht der Partei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gewährt und Sie als Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt beigeordnet wurden.

    In Verfahren, die Familiensachen oder die freiwillige Gerichtsbarkeit betreffen und in weiteren bestimmten Verfahren, können Sie diesen nur verlangen, wenn die oder der zur Zahlung Verpflichtete mit der Zahlung des Vorschusses im Verzug ist.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

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    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Auszahlung des Vorschusses
    • Darlegung der entstandenen Gebühren und der entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Das Gericht bewilligt der Partei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.
    • Das Gericht ordnet der Partei eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt bei.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Bewilligung einer Vorschusszahlung müssen Sie als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt bei Gericht einen schriftlichen Antrag einreichen.

    Legen Sie darin die entstandenen Gebühren und entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen dar.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de