Erstaufforstung Genehmigung Fristverlängerung

    Beantragung einer Fristverlängerung für eine bereits erteilte Genehmigung

    Wenn Sie eine Fristverlängerung für eine Genehmigung benötigen, können Sie einen Antrag bei der Forstbehörde stellen, welche diese erteilt hat. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Verstreicht die Frist, ist eine Fristverlängerung zu beantragen, die in ausreichender Form begründet werden muss.

    Bei Maßnahmen welche unter Genehmigungsvorbehalt der Forstbehörde stehen, erlischt die Genehmigung mit Ablauf der gesetzten Frist zur Durchführung.

    Die die erfolgte Umsetzung zur gesetzten Frist kann vielfältige Ursachen haben. Verstreicht die Frist und soll die Maßnahme trotzdem umgesetzt werden, ist eine Fristverlängerung zu beantragen, die in ausreichender Form begründet werden muss. 

    Die Fristverlängerung ist nur vor dem Ablauf der ursprünglichen Frist möglich.

    Ansprechpartner

    Für Augustdorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag, welcher mindestens die folgenden Angaben enthalten muss:
    - Angaben zur Person (Name, Anschrift, Kontakt)
    - Art des Verfahrens
    - Akten- bzw. Vorgangszeichen des Bescheids, auf welchen sich die beantragte Fristverlängerung bezieht
    - Begründung, warum die Frist verlängert werden soll

    Formulare

    (vorhandenes Muster ist bisher nur im Intranet abrufbar)
    Formloser Antrag bei jeweilig zuständigen Regionalforstamt

    Verfahrensablauf

    Nach Einreichung einer Fristverlängerung prüft die Forstbehörde, ob die Genehmigungsvoraussetzungen für die Maßnahme weiterhin bestehen. Bestehen die Voraussetzungen weiterhin, erlässt die Forstbehörde einen Änderungsbescheid, in dem die neue Frist bekanntgegeben wird. Ist dies nicht der Fall, kann die Forstbehörde den Antrag entweder ablehnen oder weitere Nebenbestimmungen hinzufügen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.

    Kosten

    Die Verlängerung der Frist ist kostenpflichtig. Grundlage hierfür ist die Tarifstelle 30.5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Die konkrete Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung oder dem wirtschaftlichen Wert der Fristverlängerung (vgl. § 9 Gebührengesetz NRW)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de