Beantragung einer Fristverlängerung für eine bereits erteilte Genehmigung
Beschreibung
Verstreicht die Frist, ist eine Fristverlängerung zu beantragen, die in ausreichender Form begründet werden muss.
Bei Maßnahmen welche unter Genehmigungsvorbehalt der Forstbehörde stehen, erlischt die Genehmigung mit Ablauf der gesetzten Frist zur Durchführung.
Die die erfolgte Umsetzung zur gesetzten Frist kann vielfältige Ursachen haben. Verstreicht die Frist und soll die Maßnahme trotzdem umgesetzt werden, ist eine Fristverlängerung zu beantragen, die in ausreichender Form begründet werden muss.
Die Fristverlängerung ist nur vor dem Ablauf der ursprünglichen Frist möglich.
Ansprechpartner
Für Schloß Holte-Stukenbrock wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag, welcher mindestens die folgenden Angaben enthalten muss:
- Angaben zur Person (Name, Anschrift, Kontakt)
- Art des Verfahrens
- Akten- bzw. Vorgangszeichen des Bescheids, auf welchen sich die beantragte Fristverlängerung bezieht
- Begründung, warum die Frist verlängert werden soll
Formulare
(vorhandenes Muster ist bisher nur im Intranet abrufbar)
Formloser Antrag bei jeweilig zuständigen Regionalforstamt
Verfahrensablauf
Nach Einreichung einer Fristverlängerung prüft die Forstbehörde, ob die Genehmigungsvoraussetzungen für die Maßnahme weiterhin bestehen. Bestehen die Voraussetzungen weiterhin, erlässt die Forstbehörde einen Änderungsbescheid, in dem die neue Frist bekanntgegeben wird. Ist dies nicht der Fall, kann die Forstbehörde den Antrag entweder ablehnen oder weitere Nebenbestimmungen hinzufügen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024