Streitschlichtung Durchführung obligatorisch

    Streitschlichtung vor einem gerichtlichen Verfahren durchführen lassen

    In bestimmten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilrecht) müssen Sie zwingend einen Schlichtungsversuch unternehmen, bevor Sie Klage vor Gericht erheben können (obligatorische Streitschlichtung).

    Beschreibung

    Hinweise für Wickede (Ruhr)

    Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unparteiisch tätig. Die rechtsuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten zu tragen, die in den meisten Fällen zwischen 25 und 40 Euro liegen. Hauptaufgabe ist eine möglichst unbürokratische, außergerichtliche und vor allem zeitnahe Streitschlichtung.Der allgemeine Tenor von Parteien, die ein Schiedsverfahren erlebt haben: Selbst wenn im Streitfall kein Vergleich oder Lösung gefunden wurde, empfinden nach aller Erfahrung die Beteiligten das Verfahren als sinnvoll. Meist, weil es gelungen ist, Konflikte vor einer neutralen Person einmal vertraulich und offen an- und auszusprechen.In folgenden Fällen können Sie Schiedspersonen anrufen: Bei allen Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern, einschließlich Nachbarrecht, aber auch Konflikten zwischen Vermieter und Mietern oder in Hausgemeinschaften. Die Schiedsleute werden als neutraler Mediator tätig.Bei strafrechtlichen Delikten wie Beleidigung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch ist eine Verhandlung beim Schiedsamt sogar zwingend dem Gerichtsverfahren vorgeschaltet.Der Rat der Gemeinde Wickede (Ruhr) hat mit Zustimmung des Amtsgerichts Werl die nachstehend benannten Schiedspersonen gewählt:Ellinor Schilling (Schiedsfrau) Hubert Irrgang (stellv. Schiedsmann)

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Bürgerservice und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 81

    58739 Wickede (Ruhr)

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Bürgerservice und Soziales

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    Technisch geändert am 18.02.2022

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    Technisch geändert am 23.08.2022

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    58739 Wickede (Ruhr)

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    Technisch geändert am 17.02.2022

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    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Einleitung eines Verfahrens bei einem Schiedsamt benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • unterschriebener Antrag mit
      • Angabe der Namen und Anschriften der Parteien und ihrer gesetzlichen Vertretung
      • allgemeine Bezeichnung des Streitgegenstands des Streits allgemein bezeichnen und von der antragstellenden Partei unterschrieben sein.
    • Abschriften des Antrages für die Gegenseite

    Welche Unterlagen Sie für ein Verfahren bei einer sonstigen anerkannten Gütestelle benötigen, sollten Sie bei der jeweiligen Gütestelle erfragen

    Voraussetzungen

    Eine obligatorische Streitschlichtung müssen Sie durchzuführen, wenn es sich um eine der folgenden Streitigkeiten handelt:

    • bestimmte Nachbarrechtsstreitigkeiten,,
    • Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden, oder
    • zivilrechtliche Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

    Hinweis:
    Ein Schlichtungsversuch ist nicht nötig, wenn Sie einen Anspruch im Mahnverfahren geltend machen möchten. Auch in bestimmten anderen Fällen, insbesondere bei Streitigkeiten in Familiensachen und Ansprüche, die im Urkunden- oder Wechselprozess geltend gemacht werden, müssen Sie vorher keinen Schlichtungsversuch unternehmen. Darüber hinaus ist ein Schlichtungsversuch nur erforderlich, wenn beide Parteien in demselben Landgerichtsbezirk wohnen oder ihren Sitz oder eine Niederlassung haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wickede (Ruhr)

    Nachbarrechtsgesetz NRW

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren bei einem Schiedsamt leiten Sie durch einen Antrag bei der zuständigen Schiedsperson ein. Den Antrag müssen Sie entweder schriftlich einreichen oder dort mündlich zu Protokoll zu erklären.

    Die Schiedsperson bestimmt dann in der Regel einen Termin für die Schlichtungsverhandlung und lädt die Parteien, da diese im Termin persönlich zu erscheinen haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, sich im Termin vertreten zu lassen.

    Falls in der Schlichtungsverhandlung eine Einigung zustande kommt, wird sie in einem Protokoll festgehalten. Aus diesem Protokoll kann wie aus einem vor Gericht geschlossenen Vergleich vollstreckt werden.

    Die Voraussetzungen und der Ablauf eines Verfahrens bei einer sonstigen anerkannten Gütestelle sollten Sie bei der jeweiligen Gütestelle erfragen.

    Kosten

    Hinweise für Wickede (Ruhr)

    Gebührenpflichtig, je nach Fall

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wickede (Ruhr)

    Streitschlichtung, Homepage des Amtsgericht Werl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de