Streitschlichtung vor einem gerichtlichen Verfahren durchführen lassen
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Das Schiedsamt wird von ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen ausgeübt. Deren Aufgabe ist es, bei Rechtsstreitigkeiten schlichtend auf die Parteien einzuwirken, um außergerichtlich eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sie befassen sich beispielsweise mit Nachbarschaftsstreitigkeiten und Privatklagedelikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung und Sachbeschädigung. Langwierige und teure Gerichtsprozesse lassen sich dadurch oftmals verhindern. Die dort geschlossenen Vergleiche können von den Amtsgerichten für vollstreckbar erklärt werden. In bestimmten Fällen ist das Schlichtungsverfahren sogar gesetzlich vorgeschrieben. Eine Zivilklage zum Amts- oder Landgericht ist dann erst zulässig, wenn zuvor erfolglos eine Schlichtung versucht wurde.
Kontaktdaten und Angaben zu den zuständigen Schiedspersonen in den drei Velberter Stadtbezirken
Zuständig ist grundsätzlich die Schiedsperson, in deren Postleitzahlenbereich die Gegenpartei wohnt!
Beispiel: Wohnt Ihre Gegenpartei auf der Thomasstraße in 42551 Velbert, so ist die Schiedsperson des Postleitzahlenbereiches 42551 für Sie zuständig.
PLZ 42551
Für den Postleitzahlenbereich 42551 ist zuständig:
Schiedsperson: Michaela Scheffler
E-Mail: schiedsamt_m.scheffler@t-online.de
Telefon: 02051/67505
Martin-Luther-Straße 10, 42551 Velbert
Vertretung: Dörte Frisch
E-Mail: doerte.frisch@arcor.de
Telefon: 0157/59120227
Paracelsusstraße 90a, 42549 Velbert
PLZ 42549
Für den Postleitzahlenbereich 42549 ist zuständig:
Schiedsperson: Dörte Frisch
E-Mail: doerte.frisch@arcor.de
Telefon: 0157/59120227
Paracelsusstraße 90a, 42549 Velbert
Vertretung: Michaela Scheffler
E-Mail: schiedsamt_m.scheffler@t-online.de
Telefon: 02051/67505
Martin-Luther-Straße 10, 42551 Velbert
PLZ 42555
Für den Postleitzahlenbereich 42555 ist zuständig:
Schiedsperson: Diane de Weldige genannt Cremer
E-Mail: diane.deweldige@schiedsfrau.de
Telefon: 02052/9271640
Brinker Höhe 1, 42555 Velbert
Vertretung: Gerlinde Herud
E-Mail: schiedsfrau-g.herud@gmx.de
Telefon: 0157/36513793
Am Kröklenberg 50, 42553 Velbert
PLZ 42553
Für den Postleitzahlenbereich 42553 ist zuständig:
Schiedsperson: Gerlinde Herud
E-Mail: schiedsfrau-g.herud@gmx.de
Telefon: 0157/36513793
Am Kröklenberg 50, 42553 Velbert
Vertretung: Diane de Weldige genannt Cremer
E-Mail: diane.deweldige@schiedsfrau.de
Telefon: 02052/9271640
Brinker Höhe 1, 42555 Velbert
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Einleitung eines Verfahrens bei einem Schiedsamt benötigen Sie folgende Unterlagen:
- unterschriebener Antrag mit
- Angabe der Namen und Anschriften der Parteien und ihrer gesetzlichen Vertretung
- allgemeine Bezeichnung des Streitgegenstands des Streits allgemein bezeichnen und von der antragstellenden Partei unterschrieben sein.
- Abschriften des Antrages für die Gegenseite
Welche Unterlagen Sie für ein Verfahren bei einer sonstigen anerkannten Gütestelle benötigen, sollten Sie bei der jeweiligen Gütestelle erfragen
Voraussetzungen
Eine obligatorische Streitschlichtung müssen Sie durchzuführen, wenn es sich um eine der folgenden Streitigkeiten handelt:
- bestimmte Nachbarrechtsstreitigkeiten,,
- Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden, oder
- zivilrechtliche Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Hinweis:
Ein Schlichtungsversuch ist nicht nötig, wenn Sie einen Anspruch im Mahnverfahren geltend machen möchten. Auch in bestimmten anderen Fällen, insbesondere bei Streitigkeiten in Familiensachen und Ansprüche, die im Urkunden- oder Wechselprozess geltend gemacht werden, müssen Sie vorher keinen Schlichtungsversuch unternehmen. Darüber hinaus ist ein Schlichtungsversuch nur erforderlich, wenn beide Parteien in demselben Landgerichtsbezirk wohnen oder ihren Sitz oder eine Niederlassung haben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Velbert
Verfahrensablauf
Das Verfahren bei einem Schiedsamt leiten Sie durch einen Antrag bei der zuständigen Schiedsperson ein. Den Antrag müssen Sie entweder schriftlich einreichen oder dort mündlich zu Protokoll zu erklären.
Die Schiedsperson bestimmt dann in der Regel einen Termin für die Schlichtungsverhandlung und lädt die Parteien, da diese im Termin persönlich zu erscheinen haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, sich im Termin vertreten zu lassen.
Falls in der Schlichtungsverhandlung eine Einigung zustande kommt, wird sie in einem Protokoll festgehalten. Aus diesem Protokoll kann wie aus einem vor Gericht geschlossenen Vergleich vollstreckt werden.
Die Voraussetzungen und der Ablauf eines Verfahrens bei einer sonstigen anerkannten Gütestelle sollten Sie bei der jeweiligen Gütestelle erfragen.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.07.2021
Stichwörter
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