Streitschlichtung Durchführung obligatorisch

    Streitschlichtung vor einem gerichtlichen Verfahren durchführen lassen

    In bestimmten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilrecht) müssen Sie zwingend einen Schlichtungsversuch unternehmen, bevor Sie Klage vor Gericht erheben können (obligatorische Streitschlichtung).

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    Das Schiedsamt wird von ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen ausgeübt. Deren Aufgabe ist es, bei Rechtsstreitigkeiten schlichtend auf die Parteien einzuwirken, um außergerichtlich eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sie befassen sich beispielsweise mit Nachbarschaftsstreitigkeiten und Privatklagedelikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung und Sachbeschädigung. Langwierige und teure Gerichtsprozesse lassen sich dadurch oftmals verhindern. Die dort geschlossenen Vergleiche können von den Amtsgerichten für vollstreckbar erklärt werden. In bestimmten Fällen ist das Schlichtungsverfahren sogar gesetzlich vorgeschrieben. Eine Zivilklage zum Amts- oder Landgericht ist dann erst zulässig, wenn zuvor erfolglos eine Schlichtung versucht wurde.

     

    Kontaktdaten und Angaben zu den zuständigen Schiedspersonen in den drei Velberter Stadtbezirken

    Zuständig ist grundsätzlich die Schiedsperson, in deren Postleitzahlenbereich die Gegenpartei wohnt!

    Beispiel: Wohnt Ihre Gegenpartei auf der Thomasstraße in 42551 Velbert, so ist die Schiedsperson des Postleitzahlenbereiches 42551 für Sie zuständig.

    PLZ 42551

    Für den Postleitzahlenbereich 42551 ist zuständig:
    Schiedsperson: Michaela Scheffler
    E-Mail: schiedsamt_m.scheffler@t-online.de
    Telefon: 02051/67505
    Martin-Luther-Straße 10, 42551 Velbert

    Vertretung: Dörte Frisch
    E-Mail: doerte.frisch@arcor.de
    Telefon: 0157/59120227
    Paracelsusstraße 90a, 42549 Velbert

    PLZ 42549

    Für den Postleitzahlenbereich 42549 ist zuständig:
    Schiedsperson: Dörte Frisch
    E-Mail: doerte.frisch@arcor.de
    Telefon: 0157/59120227
    Paracelsusstraße 90a, 42549 Velbert

    Vertretung: Michaela Scheffler
    E-Mail: schiedsamt_m.scheffler@t-online.de
    Telefon: 02051/67505
    Martin-Luther-Straße 10, 42551 Velbert

    PLZ 42555

    Für den Postleitzahlenbereich 42555 ist zuständig:
    Schiedsperson: Diane de Weldige genannt Cremer
    E-Mail: diane.deweldige@schiedsfrau.de
    Telefon: 02052/9271640
    Brinker Höhe 1, 42555 Velbert

    Vertretung: Gerlinde Herud
    E-Mail: schiedsfrau-g.herud@gmx.de
    Telefon: 0157/36513793
    Am Kröklenberg 50, 42553 Velbert

    PLZ 42553

    Für den Postleitzahlenbereich 42553 ist zuständig:
    Schiedsperson: Gerlinde Herud
    E-Mail: schiedsfrau-g.herud@gmx.de
    Telefon: 0157/36513793
    Am Kröklenberg 50, 42553 Velbert

    Vertretung: Diane de Weldige genannt Cremer
    E-Mail: diane.deweldige@schiedsfrau.de
    Telefon: 02052/9271640
    Brinker Höhe 1, 42555 Velbert

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Büro des Bürgermeisters

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Einleitung eines Verfahrens bei einem Schiedsamt benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • unterschriebener Antrag mit
      • Angabe der Namen und Anschriften der Parteien und ihrer gesetzlichen Vertretung
      • allgemeine Bezeichnung des Streitgegenstands des Streits allgemein bezeichnen und von der antragstellenden Partei unterschrieben sein.
    • Abschriften des Antrages für die Gegenseite

    Welche Unterlagen Sie für ein Verfahren bei einer sonstigen anerkannten Gütestelle benötigen, sollten Sie bei der jeweiligen Gütestelle erfragen

    Voraussetzungen

    Eine obligatorische Streitschlichtung müssen Sie durchzuführen, wenn es sich um eine der folgenden Streitigkeiten handelt:

    • bestimmte Nachbarrechtsstreitigkeiten,,
    • Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden, oder
    • zivilrechtliche Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

    Hinweis:
    Ein Schlichtungsversuch ist nicht nötig, wenn Sie einen Anspruch im Mahnverfahren geltend machen möchten. Auch in bestimmten anderen Fällen, insbesondere bei Streitigkeiten in Familiensachen und Ansprüche, die im Urkunden- oder Wechselprozess geltend gemacht werden, müssen Sie vorher keinen Schlichtungsversuch unternehmen. Darüber hinaus ist ein Schlichtungsversuch nur erforderlich, wenn beide Parteien in demselben Landgerichtsbezirk wohnen oder ihren Sitz oder eine Niederlassung haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Velbert

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren bei einem Schiedsamt leiten Sie durch einen Antrag bei der zuständigen Schiedsperson ein. Den Antrag müssen Sie entweder schriftlich einreichen oder dort mündlich zu Protokoll zu erklären.

    Die Schiedsperson bestimmt dann in der Regel einen Termin für die Schlichtungsverhandlung und lädt die Parteien, da diese im Termin persönlich zu erscheinen haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, sich im Termin vertreten zu lassen.

    Falls in der Schlichtungsverhandlung eine Einigung zustande kommt, wird sie in einem Protokoll festgehalten. Aus diesem Protokoll kann wie aus einem vor Gericht geschlossenen Vergleich vollstreckt werden.

    Die Voraussetzungen und der Ablauf eines Verfahrens bei einer sonstigen anerkannten Gütestelle sollten Sie bei der jeweiligen Gütestelle erfragen.

    Kosten

    Bei einem Verfahren bei den Schiedsämtern beträgt die Gebühr für die Schlichtungsverhandlung 10,00 Euro, wird ein Vergleich geschlossen 25,00 Euro. Diese Gebühr kann von der Schiedsperson bis auf 40,00 Euro erhöht werden. Außerdem können noch Auslagen (z. B. Portokosten) der Schiedsperson anfallen. Bei einem Verfahren bei einer sonstigen anerkannten Gütestelle ergeben sich die Gebühren aus einer von der Gütestelle festgelegten Kostenordnung.

    Weitere Informationen

    Broschüre Rechtsprobleme an der Gartengrenze: https://broschuerenservice.justiz.nrw/justizministerium/shop/Rechtsprobleme_an_der_Gartengrenze. Justizportal des Landes NRW: https://www.justiz.nrw/Gerichte_Behoerden/anschriften/aussergerichtliche_streitschlichtung_neu/Info/index.php Datenbank der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen: https://streitschlichtung.nrw.de/JOLStreit/ Webseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.: https://www.schiedsamt.de/startseite

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Velbert

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de