Beseitigung von Denkmalen Genehmigung

    Denkmalpflege und Denkmalschutz

    Hinweise für Kierspe

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmäler dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden.

    Die Stadt Kierspe ist als Untere Denkmalbehörde für folgende Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz zuständig:

    • die Führung der Denkmalliste

    • Anordnungen des vorläufigen Denkmalschutzes

    • Entscheidung über denkmalrechtliche Erlaubnisse

    • Ausstellung von Steuerbescheinigungen

    • Sicherung von Bodendenkmalen

    • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

    • Bußgeldverfahren etc.


    Alle Informationen zu Kiersper Denkmäler finden Sie im Bereich Denkmalschutz.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zentrale Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: zentrale-verwaltung@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    Formulare

    Hinweise für Kierspe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kierspe

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kierspe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kierspe

    Fristen

    Hinweise für Kierspe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kierspe

    Kosten

    Hinweise für Kierspe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen zu den Kiersper Denkmälern finden Sie hier:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de