Beseitigung von Denkmalen Genehmigung

    Beseitigung von Denkmalen Genehmigung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Die Erhaltung von Denkmälern ist eine wichtige Aufgabe. Dabei geht es nicht nur um einige historische Prunkstücke, wie Kirchen und Schlösser, sondern ganz allgemein um Zeugnisse unserer lebendigen Vergangenheit. Dazu zählen gewachsene Stadt- und Ortsbereiche, Ensembles, Straßenzüge, Plätze, Grünanlagen, ganze Dörfer ebenso wie alte Bauernhäuser, Handwerksbetriebe oder Fabrikanlagen aus der frühindustriellen Zeit. Aus diesem Grunde sind die zuständigen Denkmalbehörden verpflichtet, schutzwürdige Gebäude in die Denkmalliste einzutragen. Über die Eigenschaft der Denkmalwürdigkeit entscheidet das Westfälische Amt für Denkmalpflege in Münster.

    Als Untere Denkmalbehörde hat die Stadt Bad Oeynhausen insbesondere folgende Aufgaben:

    • Führen der Denkmalliste, 
    • Beraten der Denkmaleigentümer in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, 
    • Erteilen von Erlaubnissen für Bauen und Renovieren an und in einem Baudenkmal sowie in dessen näherer Umgebung, 
    • Ausstellen von steuerlichen Bescheinigungen für alle denkmalpflegerisch abgestimmten und mit einer Erlaubnis versehenen Maßnahmen, 
    • Bearbeiten von Förderungsanträgen, 
    • Erteilen von Bußgeldbescheiden bei Maßnahmen, die ohne Erlaubnis durchgeführt wurden (Bußgeldrahmen bis zu 500.000 Euro), 
    • Anfordern von Ersatzvornahmen, wenn ein Denkmaleigentümer sein Gebäude vorsätzlich verfallen lässt.

    Erlaubnispflicht:

    Bauliche Veränderungen an Baudenkmälern greifen fast zwangsläufig in die Substanz ein, vor allem dann, wenn Gebäude mit dem zeitgemäßen Komfort ausgestattet werden sollen. Einschneidende Umbaumaßnahmen erfordern allerdings viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung. Hier müssen schon im Planungsstadium Architekt und Denkmalpfleger zur Beratung hinzugezogen werden. Sind Bauteile, wie zum Beispiel Fenster, auszuwechseln, müssen sie auf ihre Erhaltungswürdigkeit geprüft und gegebenenfalls repariert oder ersetzt werden. Alle Maßnahmen an einem Denkmal sind nach dem Denkmalschutzgesetz erlaubnispflichtig, ganz gleich ob sie am (oder IM!) geschützten Gebäude selbst oder in naher Umgebung eines Baudenkmals stattfinden. Deshalb ist hier eine vorherige Beratung unabdingbar.

    In allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege bietet die Untere Denkmalbehörde spezifische Beratung über die Verfahrensweise und den richtigen Umgang mit der Bausubstanz an.

    Denkmalförderung:

    Nachdem ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt ist, übernimmt der Eigentümer die Pflicht, sein Gebäude nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten zu erhalten. Diese Kosten sind zuschussfähig und können steuerlich geltend gemacht werden.

    Diese Zuschüsse und auch steuerliche Vergünstigungen werden jedoch nur erteilt, wenn die denkmalpflegerische Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz vorliegt. Die erforderliche Bescheinigung wird von der Unteren Denkmalbehörde ausgestellt.

    Über die Förderprogramme von Land, Kreis, Stadt oder Gemeinde und über die steuerlichen Vergünstigungen informiert die Unteren Denkmalbehörde gerne. Anträge müssen rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwarzer Weg 6

    32549 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Satzung für den Denkmalbereich "Hindenburgstraße, Bad Oeynhausen"

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de