Beseitigung von Denkmalen Genehmigung
Beseitigung von Denkmalen Genehmigung
Hinweise für Waldbröl
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Alle Maßnahmen (wie z.B. geplante Anbauten, Fassadenanstrich, Erneuerung der Dacheindeckung, der Fenster und Türen sowie Umbaumaßnahmen) an oder in der Nähe von eingetragenen Baudenkmälern sind erlaubnispflichtig.
Es soll u.a. sichergestellt werden, dass die Eigenart eines Gebäudes erhalten wird, substanzschonende Maßnahmen ausgeführt werden und die historische Ablesbarkeit erhalten bleibt.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Bearbeitungsdauer
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen