Beseitigung von Denkmalen Genehmigung

    Beseitigung von Denkmalen Genehmigung

    Hinweise für Velbert

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    Jede bauliche Maßnahme an einem Baudenkmal, Gartendenkmal, beweglichem Denkmal, einem ortsfesten Bodendenkmal oder einem Gebäude im Denkmalbereich unterliegt einer Erlaubnispflicht. Dazu zählen Maßnahmen, wie Beseitigung (Abbruch), Veränderungen (zum Beispiel durch Maßnahmen zur Modernisierung) oder Änderungen der bisherigen Nutzung von Baudenkmälern. Ebenfalls besteht eine Erlaubnispflicht für Anlagen, die in der engeren Umgebung eines Baudenkmals errichtet oder verändert werden sollen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauleitplanung und Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Velbert

    Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis ist schriftlich mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen. Hierzu gehören in der Regel:

    • Baubeschreibung
    • Fotodokumentation
    • Baupläne (Bestand + Planung)
    • Materialangaben, Produktdaten
    • Angebote von Handwerkern
    • Auflistung der Eigenleistungen
    • Weitere Unterlagen im Einzelfall

    Formulare

    Hinweise für Velbert

    Voraussetzungen

    Hinweise für Velbert

    Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Velbert

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Velbert

    Fristen

    Hinweise für Velbert

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Velbert

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der Maßnahme.

    Die Erlaubnis wird im Rahmen der gesetzlichen Anhörung mit dem LVR - Amt für Baudenkmalpflege im Rheinland erteilt. Bei Bodendenkmälern wird die Erlaubnis im gesetzlichen Benehmen mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland erteilt. Für die Anhörung bzw. Benehmensherstellung mit dem LVR gilt gemäß § 24 Abs. 2 und 4 DSchG eine Frist von 2 Monaten.

    Kosten

    Hinweise für Velbert

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Velbert

    Voraussetzung für die Ausstellung einer Erlaubnis ist, dass vorab noch nicht mit der Baumaßnahme begonnen wurde. Nicht genehmigte Baumaßnahmen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

    Handelt es sich um baugenehmigungspflichtige Maßnahmen, ist ein Bauantrag zu stellen. In diesem Fall ist die denkmalrechtliche Erlaubnis in die Baugenehmigung eingebunden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Velbert

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Velbert

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de