Hundesteuer
Hinweise für Warstein
Beschreibung
Hinweise für Warstein
Die An-/ Abmeldung eines Hundes hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen.
Nach Anmeldung wird Ihnen die Hundesteuermarke zusammen mit dem Hundesteuerbescheid zugestellt. Bei Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke an die Stadt zurückzugeben.
Bei Verlust der Hundesteuermarke wird auf Antrag eine gebührenfreie Ersatzmarke ausgegeben.
Der Hund darf außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes nur mit der Steuermarke umherlaufen.
Bei Fragen zur Hundesteuerbefreiung steht Ihnen die genannte Ansprechperson gerne zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Hundesteuersatzung
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Warstein
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
- nur ein Hund gehalten wird 84,00 €
- zwei Hunde gehalten werden 99,60 € je Hund
- drei oder mehr Hunde gehalten werden 117,00 € je Hund
- ein Hund gehalten wird, der nach § 3 (gefährliche Hunde) oder § 10 (Hunde bestimmter Rassen) Landeshundegesetz eingestuft ist 672,00 €
- zwei oder mehr nach § 3 oder § 10 Landeshundegesetz eingestufte Hunde gehalten werden 792,00 € je Hund
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Warstein
- Sepa-Lastschriftmandat
- Hundesteuer-Abmeldung
- Hundesteuer-Anmeldung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen