Hundesteuer

    Hundesteuer

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Anmeldung eines Hundes

    Jeder Hund muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme im Haushalt angemeldet werden.

    Anmeldungen werden in der AG Finanzen/Steuern entgegen genommen, und zwar
    von Herrn Ostermann unter folgenden Kontaktdaten:

                Per Telefon:    02921 / 103-5314

                Per E-Mail:     t.langels(at)soest.de

                Per Fax:          02921 / 103-85314     

                Persönlich:     Rathaus II, AG Finanzen/Steuern, Raum 1.35

                Oder nutzen Sie einfach das untenstehende Anmeldeformular.

     

    Mit der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke, die dem Hund gut sichtbar am Halsband befestigt werden muss. Diese Steuermarke ist unbegrenzt gültig und muss bei der Abmeldung des Hundes wieder zurück gegeben werden. Sollte die Steuermarke verloren gehen, lassen Sie sich bitte bei der AG Finanzen/Steuern eine neue Marke aushändigen.

     


    Abmeldung eines Hundes

     

    Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder anderweitig abgeschafft wird, abhanden kommt oder verstirbt. Dies ist der AG Finanzen/Steuern innerhalb von vierzehn Tagen mitzuteilen.

    Bitte geben Sie für die Abmeldung die Steuermarke zurück und reichen Sie ein:

    • bei Abgabe des Hundes:                   die Adresse des neuen Hundehalters
    • wenn der Hund verstorben ist:          eine Tierärztliche Bescheinigung (z.B. bei Einschläferung)
    • wenn Sie verzogen sind:                   Ihre neue Adresse


    Zur Abmeldung können Sie das untenstehende Abmeldeformular nutzen.

     


    Steuersätze

     

    Die Hundesteuer beträgt:

    für einen Hund   85,80 Euro für zwei Hunde 102,00 Euro je Hund für drei oder mehr Hunde 118,80 Euro je Hund für einen gefährlichen Hund gemäß Hundesteuersteuersatzung der Stadt Soest 444,00 Euro je Hund für zwei oder mehr gefährliche Hundeäß Hundesteuersteuersatzung der Stadt Soest

    600,00 Euro je Hund

    Sofern Sie Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB II oer SGB XII beziehen, können Steuerminderungen gewährt werden.


    Für Hunde aus dem Soester Tierheim wird eine Steuerbefreiung für zwei Jahre gewährt.

     

     


    Fälligkeit der Hundesteuer

     

    Sie erhalten zum Jahresanfang einen Hundesteuerbescheid. Darin werden die Anzahl der gehaltenen Hunde und die Steuersätze aufgeführt.

    Die Hundesteuer ist dann bis zum 01.07.des Jahres zu entrichten.

    Es können auch vor diesem Fälligkeitstermin Zahlungen erfolgen.

    Bitte beachten Sie, dass die Hundesteuer für ein Kalenderjahr berechnet wird, als vom Januar - Dezember. Der Zahltermin zum 01.07. des Jahres führt hier oft zu Missverständnissen.

     

     

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Windmühlenweg 21

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Finanzwesen und Steuern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02921 103-0

    Fax: 02921 103-9999

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Steuern

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Windmühlenweg 21

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Finanzwesen und Steuern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02921 103-0

    Fax: 02921 103-9999

    Version

    Technisch geändert am 24.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    Aktuelle Hundesteuersatzung der Stadt Soest

     

     

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de