Hundesteuer
Hundesteuer
Hinweise für Geseke
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Alles Wissenswerte zur Hundesteuer entnehmen Sie bitte unserer Hundesteuersatzung.
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Formulare
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen