Hundesteuer

    Hundesteuer

    Hinweise für Schalksmühle

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Sie haben einen neuen Hund? - Dann müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anmelden, denn alle Hunde, die in Schalksmühle gehalten werden, sind grundsätzlich zu versteuern.

    Anmeldungen enthalten u.a. Angaben über Anschaffungsdatum, Alter und Rasse des Hundes.

    Wenn Sie Ihren Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Schalksmühle in eine andere Stadt ziehen.
    Bei der Abmeldung ist eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen, wenn Ihr Hund eingeschläfert werden musste.

    Unter Rathaus online können Sie die An- oder Abmeldung online vornehmen.

    In der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schalksmühle können Sie nachlesen, bei welchen Hunden eine Steuerermäßigung beantragt werden kann bzw. welche Hunde von der Steuer befreit sind. Entsprechende Nachweise sind bei der Beantragung vorzulegen.  
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Finanzbuchhaltung, Steuern und Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 - 84-0

    Fax: 02355 - 84-299

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    • Sachkundenachweis bei großen Hunden
    • Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden und Nachweis Haftpflichtversicherung

    Formulare

    Hinweise für Schalksmühle

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schalksmühle

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schalksmühle

    Fristen

    Hinweise für Schalksmühle

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schalksmühle

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    Die Hundesteuer beträgt gemäß der aktuellen Satzung:

     

    • für einen Hund 66,00 €
    • für zwei Hunde 78,00 € je Hund
    • für drei oder mehr Hunde 90,00 € je Hund

     

    Gebühr für den Ersatz verlorener/unbrauchbar gewordener Hundesteuermarken: 5,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schalksmühle

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de