Hundesteuer
Hundesteuer
Hinweise für Medebach
Beschreibung
Hinweise für Medebach
Versteuert wird das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet.
Grundlage hierfür ist die Hundesteuersatzung.
- Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhanden kommt oder verstirbt.
- Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
- Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
- Sogenannte Kampfhunde werden ab 1. Januar 2001 mit einer erhöhten Hundesteuer belegt. Die Klassifizierung orientiert sich hierbei an der Landeshundeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Hundesteuersatzung
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen