Hundesteuer

    Hundesteuer

    Hinweise für Schwelm

    Beschreibung

    Hinweise für Schwelm

    Online-Anzeige möglichSteuergegenstand ist das Halten von Hunden. Hundehalter ist, wer - im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen - einen Hund aufgenommen hat.Hinweis! Sollten Sie einen großen Hund (größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg) halten, ist eine "Anzeige der Haltung eines Hundes" beim Ordnungsamt der Stadt Schwelm zwingend erforderlich! Nähere Auskünfte erhalten Sie dazu auf der Seite Haltung von Hunden.Die An - und Abmeldung von Hunden ist auch im Bürgerbüro möglich.AnmeldungWer einen Hund zu sich nimmt, muss das Tier innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt anmelden.Bei Pflegehunden ist die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf eines Zeitraumes von zwei Monaten vorzunehmen.Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde muss die Anmeldung innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. AbmeldungDer Hundehalter muß seinen Hund innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt abmelden, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat odernachdem der Hund verstorben oder abhanden gekommen ist. Geben Sie Ihren Hund an eine andere Person ab, so müssen Sie uns bei der Abmeldung des Tieres den Namen und die Anschrift des neuen Besitzers angeben. Die Verpflichtung zur Abmeldung besteht auch bei Wegzug aus der Stadt Schwelm.FälligkeitAls Jahressteuer ist die Hundesteuer zu je 1/4 zum 15. Februar, Mai, August und November fällig. Nachforderungen erfolgen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    111 Finanzmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 14

    58332 Schwelm

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwelm

    Hundesteuer-An oder AbmeldeformularBei einem Hund aus dem Tierheim bringen Sie bitte den Tierübereignungsvertrag mit.

    Formulare

    Hinweise für Schwelm

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Hundesteuersatzung der Stadt Schwelm

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Steuer beträgt jährlich beieinem Hund 120,00 EURzwei Hunden 155,00 EUR je Hunddrei oder mehr Hunden 190,00 EUR je Hundeinem gefährlichen Hund 1.000,00 EUR je Hund Steuerbefreiung wird auf Antrag für Hunde gewährt, die der Halter aus einer Einrichtung mit Sitz im Ennepe-Ruhr-Kreis übernimmt, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 Tierschutzgesetz besitzt und deren Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestätigt ist.. Die Steuerbefreiung wird befristet erteilt für 1 Jahr und beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aus der Einrichtung übernommen worden ist.Für nähere Informationen zu weiteren Ermäßigungen oder Befreiungen von der Steuer steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin gerne zur Verfügung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwelm

    Weitere Informationen

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    Online-Anzeige Hundesteueranmeldung oder -abmeldung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de