Hundesteuer
Hinweise für Salzkotten
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Salzkotten
Hundesteuersatzung der Stadt Salzkotten
Verfahrensablauf
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Die Anmeldung des Hundes kann telefonisch, schriftlich oder persönlich im Bürgerservice erfolgen.
Die Anmeldung oder die Abmeldung finden Sie unter "Dokumente". Im Rahmen der Anmeldungen sind Angaben zur Herkunft, Alter, u.a. des Hundes zu machen. Die Hundemarke wird nach Vorlage der Anmeldung ausgehändigt oder zugesandt. Die Steuer wird im Abgabenbescheid festgesetzt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Salzkotten
Die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung sind in der Hundesteuersatzung unter der Rubrik "Internetadressen" aufgeführt. Bitte reichen Sie einen schriftlichen Antrag bei der genannten Ansprechpartnern ein oder geben Sie die Gründe bei der Anmeldung des Hundes an.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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