Hundehaltung Abmeldung
Hinweise für Lichtenau
Beschreibung
Hinweise für Lichtenau
Sie sind verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wenn
der Hund gestorben ist
der Hund abgegeben worden ist
der Hund abhandengekommen ist
Sie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.
Sie mit dem Hund aus dem Stadtgebiet ziehen
Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:
Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lichtenau
Nachweis, aus dem hervorgeht, wann der Hund gestorben oder abgegeben wurde (z. B. durch Bescheinigung vom Tierarzt oder Übereignungsvertrag)
Formulare
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Voraussetzungen
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Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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