Hundesteuer (An-, Ab- und Ummeldung)
Hinweise für Altenbeken
Beschreibung
Hinweise für Altenbeken
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, jeden Hund grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinem Haushalt im Bürgerbüro der Gemeinde Altenbeken anzumelden.
Bei der Anmeldung wird die Hundesteuermarke ausgehändigt.
Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Altenbeken
Formulare
Hinweise für Altenbeken
Voraussetzungen
Hinweise für Altenbeken
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Altenbeken
Die Hundesteuersatzungen der Gemeinde Altenbeken.
Verfahrensablauf
Hinweise für Altenbeken
Fristen
Hinweise für Altenbeken
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Altenbeken
Kosten
Hinweise für Altenbeken
für 1 Hund: 55,20 Euro
für 2 Hunde: je 67,20 Euro
für 3 Hunde und mehr: je 79,20 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Altenbeken
Hundesteuermarke
Hunde müssen nach der Hundesteuersatzung eine Hundesteuermarke tragen. Daran ist offen erkennbar, ob der Hund zur Hundesteuer angemeldet worden ist.
Alle Hundehalter werden aufgefordert, bisher nicht versteuerte Hunde im Bürgerbüro anzumelden.
Fragen im Zusammenhang mit dem Landeshundegesetz richten Sie bitte an den Fachbereich 3 - Ordnung und Bürgerservice.
Weitere Informationen
Hinweise für Altenbeken
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Altenbeken