Hundesteuer

    Hundesteuer (An-, Ab- und Ummeldung)

    Hinweise für Altenbeken

    Beschreibung

    Hinweise für Altenbeken

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, jeden Hund grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinem Haushalt im Bürgerbüro der Gemeinde Altenbeken anzumelden.

    Bei der Anmeldung wird die Hundesteuermarke ausgehändigt.

    Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 5a

    33184 Altenbeken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05255 1200-0

    Fax: 05255 1200-33

    E-Mail: info@altenbeken.de

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Altenbeken

    Formulare

    Hinweise für Altenbeken

    Voraussetzungen

    Hinweise für Altenbeken

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Altenbeken

    Die Hundesteuersatzungen der Gemeinde Altenbeken. 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Altenbeken

    Fristen

    Hinweise für Altenbeken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Altenbeken

    Kosten

    Hinweise für Altenbeken

    • für 1 Hund: 55,20 Euro

    • für 2 Hunde: je 67,20 Euro

    • für 3 Hunde und mehr: je 79,20 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Altenbeken

    Hundesteuermarke

    Hunde müssen nach der Hundesteuersatzung eine Hundesteuermarke tragen. Daran ist offen erkennbar, ob der Hund zur Hundesteuer angemeldet worden ist.
    Alle Hundehalter werden aufgefordert, bisher nicht versteuerte Hunde im Bürgerbüro anzumelden.

    Fragen im Zusammenhang mit dem Landeshundegesetz richten Sie bitte an den Fachbereich 3 - Ordnung und Bürgerservice.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Altenbeken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Altenbeken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de