Hundesteuer

    Hundesteuer

    Hinweise für Laer

    Beschreibung

    Hinweise für Laer

    Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.

    Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen beim Ordnungsamt der Gemeinde Laer gemeldet und bei einer von diesem bestimmten Stelle abgegeben wird. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

    Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.

    Steuerbefreiung und Steuerermäßigungen sind auf Antrag möglich.

    Anmeldeformular (PDF):

    Hundesteuer An-/ Abmeldung (PDF)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenhoek 1

    48366 Laer

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02554 910-0

    Fax: 02554 910-700

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Laer

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Laer

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Laer

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Laer

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Laer

    10 Minuten

    Kosten

    Hinweise für Laer

    • Hundesteuer für drei oder mehr Hunde, je Hund: 115,20 EUR  

    • Hundesteuer für einen gefährlichen Hund, je Hund: 230,40 EUR

    • Hundesteuer für einen Hund: 72,00 EUR

    • Hundesteuer für zwei Hunde, je Hund: 96,00 EUR

    • Hundesteuer für zwei oder mehr gefährliche Hunde, je Hund: 360,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Laer

    Weitere Informationen

    Hinweise für Laer

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de