Hundesteuer Anmeldung
Hinweise für Ahaus
Der Hund ist für viele der beste Freund des Menschen. Wenn Sie sich einen Hund angeschafft haben, müssen Sie diesen bei der Stadt anmelden. Die Hundehaltung ist nämlich steuerpflichtig.
Beschreibung
Hinweise für Ahaus
Die Hundesteuer gilt als eine der ältesten kommunalen Steuerarten. Sie zählt zu den Aufwandsteuern. Unter „Aufwand“ wird die Einkommensverwendung der Hundehaltenden für die Hundehaltung gefasst.
Anders als bei einer Gebühr steht der Hundesteuer keine bestimmte Leistung gegenüber, etwa das Reinigen der Straßen von Hundekot. Die Hundesteuer dient der allgemeinen Einnahmengenerierung der Stadt Ahaus und verfolgt ordnungspolitische Zwecke, insbesondere die Anzahl der im Stadtgebiet gehaltenen Tiere zu begrenzen.
Die Steuerpflicht beginnt in der Regel mit dem Ersten des Monats, in dem Sie einen Hund in Ihren Haushalt aufgenommen haben.
Um Ihren Hund anzumelden, steht Ihnen das Online-Formular zur Verfügung, mit dem Sie papier- und unterschriftslos Ihrer Pflicht zur Meldung nachkommen können. Sie müssen Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Ahaus anmelden, nachdem er in den Haushalt aufgenommen wurde. Sind Hundehaltende aus einer anderen Stadt nach Ahaus gezogen, muss der Hund in den ersten zwei Wochen des darauf folgenden Monats angemeldet werden. Für besondere Einzelfälle ergeben sich aus der Hundesteuersatzung andere Anmeldefristen (vgl. § 8 Abs. 1 Hundesteuersatzung). Die Hundesteuermarke wird Ihnen nach der Anmeldung per Post zugesandt.
Nachdem der Fachbereich Finanzen die Anmeldungen zur Hundesteuer bearbeitet hat, werden diese grundsätzlich dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung für eine ordnungsrechtliche Prüfung vorgelegt. Dort wird zwischen kleinen, großen und gefährlichen Hunden beziehungsweise Hunden bestimmter Rassen unterschieden. Bei erlaubnispflichtigen Hunden, das sind gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen, müssen Sie ausnahmsweise nicht das Online-Formular nutzen, um Ihren Hund anzumelden.
Wenden Sie sich bitte in diesen Fällen an den Fachbereich Sicherheit und Ordnung, bevor Sie den Hund in Ihren Haushalt aufnehmen. Dieser informiert den Fachbereich Finanzen darüber, dass Sie einen erlaubnispflichtigen Hund aufgenommen haben. Sie erhalten daraufhin zeitnah die Hundesteuermarke und einen Steuerbescheid.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hundesteuer 2023
Hundesteuer: 54,00 €
Hundesteuer/Wachhund im Außenbereich: 27,00 €
Hundesteuer/Wachhund für landwirtschaftliche Anwesen: 13,50 €
Hundesteuer/1 Hund ermäßigt: 13,50 €
Hundesteuer bei 2 Hunden: je 72,00 €
Hundesteuer/Wachhunde im Außenbereich: 36,00 €
Hundesteuer/Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen: 18,00 €
Hundesteuer bei 3 Hunden u. mehr: je 84,00 €
Hundesteuer/Wachhunde im Außenbereich: 42,00 €
Hundesteuer/Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen: 21,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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