Hundesteuer

    Hundesteuer

    Hinweise für Neuss

    Beschreibung

    Hinweise für Neuss

    HINWEIS: Vordrucke zum An- und Abmelden von Hunden finden Sie unten unter "Downloads". 

    Steuerpflichtig ist die Hundehalterin beziehungsweise der Hundehalter. Als Hundehalter gilt, wer länger als zwei Monate einen Hund in Pflege, zur Verwahrung, auf Probe oder zum Anlernen hält.

    Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinen Haushalt aufgenommen hat. Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

    Anmeldung:

    Ein Hund ist innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme bzw. Zulauf anzumelden.

    Abmeldung:

    Ist ein Hund nicht mehr im Besitze des Hundehalters, ist eine Abmeldung vorzunehmen. Ist ein Hund eingeschläfert worden, ist eine Bescheinigung des Tierarztes vorzulegen.

    Kontakt: hundesteuer@stadt.neuss.de

    Rathaus, 2. Etage Zimmer von 2.825 . 2.827, 2.829 und 2.828.
    Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

    Die Anmeldung bzw. Abmeldung Ihres Hundes können Sie persönlich oder mit den bereitgestellten Vordrucken (siehe Downloads) schriftlich oder per E-Mail vornehmen. Bei persönlicher Vorsprache bitte vorher einen Termin vereinbaren (hundesteuer@stadt.neuss.de) und den Ausweis mitbringen.

    HINWEIS ZU DEN VORDRUCKEN:
    Bei den Vordrucken handelt es sich um PDF-Formulare. Diese müssen Sie auf Ihren PC herunterladen. Dann können Sie diese ausfüllen, abspeichern und als Anhang einer E-Mail an uns verschicken. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Grundsteuer, Hundesteuer, Insolvenzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    41460 Neuss

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neuss

    Was tut Ihr Bürgeramt?

    • Antragsannahme und Weiterleitung des Antrages an das Amt für Finanzen.

    Formulare

    Hinweise für Neuss

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neuss

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neuss

    • Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
    • Eine An-/Abmeldung ist im Bürgerbüro möglich.
    • Eine telefonische Beratung ist möglich.

    Was tut Ihr Bürgeramt?

    • Antragsannahme und Weiterleitung des Antrages an das Amt für Finanzen.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Neuss

    Kosten

    Hinweise für Neuss

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Neuss

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de