Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Eintragung

    Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen

    Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe selbständig ausüben möchten, müssen Sie den Beginn der gewerblichen Betätigung Ihrer Handwerkskammer anzeigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ladbergen

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Ladbergen

    Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe anmelden möchten, trägt die zuständige Stelle Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" ein.

    Für diese Eintragung benötigen Sie  keinen Qualifikationsnachweis.

    Sie müssen die Aufnahme eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes nach der Gewerbeanmeldung unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.

    Mit der Eintragung in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" ist die Ausstellung einer Gewerbekarte verbunden. Mit der Gewerbekarte können Sie sich später als eingetragener Gewerbebetrieb legitimieren.

    Ansprechpartner

    Abteilung III - Ordnungsamt und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 5

    49549 Ladbergen

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ladbergen

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Ladbergen

    Den Antrag auf Eintragung kann persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

    U.a. können folgende Unterlagen verlangt werden:

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen bei Ausländern, sofern es sich nicht um Staatsangehörige der EU handelt
    • Gesellschaftervertrag

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, müssen Sie die einzureichenden Unterlagen - je nach Kammer - als Kopien, beglaubigte Kopien oder im Original beilegen.

    Formulare

    Hinweise für Ladbergen

    Voraussetzungen

    • Sie führen ein zulassungsfreies Handwerk oder handwerkähnliches Gewerbe selbständig aus.
    • Im Rahmen der Eintragung wird erfasst, wer die unternehmerische Betätigung im zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe ausübt. Die Anzeige- und Eintragungspflicht trifft die Inhaber oder Inhaberinnen, bei Personengesellschaften die Gesellschafter oder Gesellschafterinnen und bei Kapitalgesellschaften die Vertretungsberechtigten (z.B. GmbH-Geschäftsführer oder -Geschäftsführerin) des jeweiligen Unternehmens.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ladbergen

    Fristen

    Unverzüglich bei Beginn der Gewerbetätigkeit

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ladbergen

    Kosten

    Hinweise für Ladbergen

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Ladbergen

    Für die Eintragung in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" fallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen zuständigen Stelle an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ladbergen

    Weitere Informationen

    Beratung und Kontaktdaten der Handwerkskammern 

    https://www.handwerkskammer.de

    Liste aller zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe

    https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen am 08.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de