Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe selbständig ausüben möchten, müssen Sie den Beginn der gewerblichen Betätigung Ihrer Handwerkskammer anzeigen.
Beschreibung
Hinweise für Ladbergen
Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe anmelden möchten, trägt die zuständige Stelle Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" ein.
Für diese Eintragung benötigen Sie keinen Qualifikationsnachweis.
Sie müssen die Aufnahme eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes nach der Gewerbeanmeldung unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.
Mit der Eintragung in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" ist die Ausstellung einer Gewerbekarte verbunden. Mit der Gewerbekarte können Sie sich später als eingetragener Gewerbebetrieb legitimieren.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Den Antrag auf Eintragung kann persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
U.a. können folgende Unterlagen verlangt werden:
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen bei Ausländern, sofern es sich nicht um Staatsangehörige der EU handelt
- Gesellschaftervertrag
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, müssen Sie die einzureichenden Unterlagen - je nach Kammer - als Kopien, beglaubigte Kopien oder im Original beilegen.
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie führen ein zulassungsfreies Handwerk oder handwerkähnliches Gewerbe selbständig aus.
- Im Rahmen der Eintragung wird erfasst, wer die unternehmerische Betätigung im zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe ausübt. Die Anzeige- und Eintragungspflicht trifft die Inhaber oder Inhaberinnen, bei Personengesellschaften die Gesellschafter oder Gesellschafterinnen und bei Kapitalgesellschaften die Vertretungsberechtigten (z.B. GmbH-Geschäftsführer oder -Geschäftsführerin) des jeweiligen Unternehmens.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Unverzüglich bei Beginn der Gewerbetätigkeit
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die Eintragung in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" fallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen zuständigen Stelle an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Beratung und Kontaktdaten der Handwerkskammern
https://www.handwerkskammer.de
Liste aller zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen am 08.09.2022