Vorgesehen zum Löschen - Teilnahme an einer Veranstaltung
Hinweise für Soest
Beschreibung
Hinweise für Soest
Bei der traditionsgemäß Anfang November stattfindenden Soester Allerheiligenkirmes handelt es sich um eine gem. § 60 b i.V.m. § 69 Gewerbeordnung (GewO) festgesetzte Volksfestveranstaltung.
Um an der Soester Allerheiligenkirmes oder dem Soester Pferdemarkt als Schausteller:innen, Markthändler:innen, Kunsthandwerker:innen, Aussteller:innen oder Gastronom:innen teilnehmen zu können, ist eine fristgerechte Bewerbung erforderlich. Die Ausschreibung der Veranstaltung und die Gebührenübersicht finden Sie unter "Formulare".
Der Bewerbungsschluss für die Soester Allerheiligenkirmes und den Soester Pferdemarkt ist jeweils der 28. Februar für die im selben Jahr stattfindende Veranstaltung.
Die Entscheidung zu Ihrer Bewerbung erhalten Sie im Zeitraum von Mai - Juli vor der Kirmes.
Bewerbungen für die Allerheiligenkirmes und Pferdemarkt 2025 sind unter https://portal.soest.de/ mit Ihrem Konto der "bund ID" https://id.bund.de/de einzureichen.
Bewerbungen die per E-Mail, postalisch oder auf anderen Wegen eingehen werden leider nicht beim Auswahlverfahren berücksichtigt.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühren für die Allerheiligenkirmes, den Pferdemarkt sowie auf privaten Stellflächen sind als Formular (s.u.) hinterlegt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen