Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Sperrung

    Elektronischen Heilberufsausweis von Personen in Heilberufen, die nicht in Kammern organisiert sind, sperren lassen

    Wenn Sie als Person in einem Heilberuf nicht in einer Kammer organisiert sind und Ihren elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) sperren lassen möchten, müssen Sie sich an Ihren Vertrauensdiensteanbieter wenden.

    Beschreibung

    Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ermöglicht Personen in Heilberufen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). 

    Ihren eHBA können Sie nur bei dem Vertrauensdiensteanbieter sperren, von dem Sie die Karte erhalten haben. Bitte nutzen Sie für die Sperrung das Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters auf dessen Internetseite. 

    Ansprechpartner

    Für Kreis Oberbergischer Kreis (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: beim Vertauensdiensteanbieter

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind nicht in einer Kammer organisiert
    • Der Heilberufsausweis wurde bereits herausgegeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 340 Sozialgesetzbuch V (SGB V)

    Verfahrensablauf

    Sie veranlassen die Sperrung des eHBA im Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters, von dem Sie die Karte erhalten haben. Von diesem erhalten Sie weitere Informationen zum Verfahrensablauf. Der Ablauf kann je nach Anbieter variieren.

    Fristen

    Während der Gültigkeitsdauer des eHBA

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit vier Wochen.

    Kosten

    Kosten werden ggf. durch den Vertrauensdiensteanbieter erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de