individuelle Pflegeberatung zur Pflegeversicherung

    individuelle Pflegeberatung zur Pflegeversicherung

    Hinweise für Rosendahl

    Beschreibung

    Hinweise für Rosendahl

    Die Hilfe zur Pflege gemäß § 61 ff. SGB XII ist eine Leistung der Hilfen in besonderen Lebenslagen (Hilfe zur Pflege).
    Diese Hilfe kann in Form von

    • Pflegebeihilfe / Sozialleistung nach SGB XII (zu beantragen beim Sozialamt)
    • Pflegegeld
    • Übernahme der Kosten für die Heranziehung einer besonderen Pflegekraft (z. B. Pflegedienst)
    • Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen gem. § 35 SGB XII bzw. Hilfe zur Pflege in Einrichtungen gem. §§ 61 ff. SGB XII

    erbracht werden.

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
    • Der Antragsteller ist in Rosendahl gemeldet und hält sich hier auch tatsächlich auf.
    • Der Antragsteller ist pflegebedürftig.
    • Der Antragsteller verfügt über nicht ausreichendes Einkommen oder Vermögen, um die entsprechenden Kosten aus eigenen  Mitteln zu bestreiten.
    • Bei Personen, die einer Pflegekasse angehören, hat die Pflegekasse über die Gewährung/Ablehnung von Leistungen entschieden (eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen ist bereits erfolgt).
    Einkommensgrenzen

    Für die Gewährung der Hilfe zur Pflege nach  § 61 ff. SGB XII  werden Einkommensgrenzen zugrunde gelegt.

    Antrags- und Bearbeitungsfristen

    Anträge sind beim Kreis Coesfeld zu stellen.

    Leistungen können ab dem Tag, an dem dem zuständigen Leistungsträger bekannt wird, dass die Voraussetzungen für eine Gewährung der Hilfe zur Pflege vorliegen könnten (Tag der Antragstellung), bewilligt werden. Die Bearbeitungsfrist bis zur ersten Pflegegeldzahlung beträgt ca. sechs bis zehn Wochen, evtl. auch länger.
    Die Dauer der Bearbeitung hängt u. a.  auch vom Begutachtungstermin des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MdK) ab. Bei pflegebedürftigen Personen, die keiner Pflegekasse angehören, erfolgt die Begutachtung durch das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld.

    Hinweis

    Auch wenn von der Pflegekasse Leistungen bewilligt wurden, diese aber zur Deckung der entstehenden Kosten nicht ausreichen, kann eine zusätzliche Leistungsgewährung nach dem SGB XII in Betracht kommen.

     

    Sprechtage in der Gemeinde Rosendahl im Rahmen der Pflege- und Wohnberatung
    • Termine für 2025:

     

    23.01.2025

    20.03.2025

    15.05.2025

    03.07.2025

    18.09.2025

    27.11.2025

     

    14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    10:00 Uhr - 12:00 Uhr 

    14:00 Uhr - 16:00 Uhr 

    10:00 Uhr - 12:00 Uhr

    10:00 Uhr - 12:00 Uhr 

    10:00 Uhr  - 12:00 Uhr

     


    Hinweise allgemeiner Art können auch im Internet erfragt werden:
    http://www.kreis-coesfeld.de/menschen-und-pflege/

    Rechtsgrundlagen 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Grundsicherung im Alter, Rentenversicherung, Seniorenarbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 30

    48720 Rosendahl

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rosendahl

    • gültiger Personalausweis
    • Vollmacht (bei Antragstellung durch Dritte)
    • Nachweis über das gesamte Einkommen und vorhandene Vermögen
    • Nachweis über Miete und Wohngeld
    • Nachweis über Versicherung sowie Bankverbindung
    • aktuelle Kontoauszüge
    • bei Versicherten ist der Bescheid der Pflegekasse über die Gewährung oder Ablehnung von Leistungen vorzulegen. Ferner wird eine vollständige Kopie des MdK-Gutachtens benötigt (falls das Gutachten nicht vorliegt, kann eine Kopie vom Fachbereich bei der Pflegekasse angefordert werden)
    • Übertragungsvertrag

    Formulare

    Hinweise für Rosendahl

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rosendahl

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rosendahl

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rosendahl

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rosendahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de