Reisepass - Verlust melden
Hinweise für Schlangen
Beschreibung
Hinweise für Schlangen
Sie müssen den Verlust melden
bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
bei jeder Polizei.
Zudem können Sie einen neuen Reisepass beantragen. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz.
Wenn Sie Ihren Reisepass nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Für den Fall, dass Sie Ihren Pass wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Ausweisbehörde melden. Erst wenn Sie Ihren Reisepass offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Reisepass beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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