Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass - Verlust melden

    Hinweise für Schlangen

    Beschreibung

    Hinweise für Schlangen

    Sie müssen den Verlust melden

    • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder

    • bei jeder Polizei.

    Zudem können Sie einen neuen Reisepass beantragen. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz.
    Wenn Sie Ihren Reisepass nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    Für den Fall, dass Sie Ihren Pass wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Ausweisbehörde melden. Erst wenn Sie Ihren Reisepass offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
    Sofern Sie keinen neuen Reisepass beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Ordnung und Soziales

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schlangen

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schlangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schlangen

    Ausstellung eines Passes - § 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG) 

    Gültigkeitsdauer - § 5 Paßgesetz (PaßG)

    Lichtbild - § 5 Passverordnung (PassV)

    Gebühren - § 15 Passverordnung (PassV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schlangen

    Fristen

    Hinweise für Schlangen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schlangen

    Kosten

    Hinweise für Schlangen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schlangen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schlangen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Schlangen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de