Reisepass - Verlustmeldung, vorläufiger Reisepass
Hinweise für Hürth
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen.
Wenn Ihr Reisepass oder Kinderreisepass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, sind Sie als Inhaber des Passes nach den Vorschriften des Passgesetzes verpflichtet, den Verlust und auch das Wiederauffinden bei der örtlich zuständigen Einwohnermeldebehörde zu melden.
Wenn möglich sprechen Sie bitte persönlich vor, da die Verlustanzeige von Ihnen zu unterschreiben ist. Die Einwohnermeldebehörde nimmt die Verlustanzeigen entgegen und unterrichtet die örtlich zuständige Polizeibehörde über den Verlust oder Diebstahl des Dokumentes. Das Dokument wird dann in den Interpol-Fahndungsbestand aufgenommen.
Vorläufiger Reisepass:
Ein vorläufiger Reisepass darf nur dann ausgestellt werden, wenn in besonders dringenden Fällen (bspw. Tod oder lebensgefährliche Krankheit naher Angehöriger sowie unaufschiebbare berufliche Belange) auch der Expressreisepass (abschließende Bearbeitung in vier Arbeitstagen) nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann. Die Dringlichkeit ist durch entsprechende Unterlagen, zum Beispiel Flugtickets, nachzuweisen. Der Antragsteller muss persönlich anwesend sein. Er wird sofort ausgehändigt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- aktuelles, biometrisches Lichtbild
- alter Reisepass (falls vorhanden) oder
- Personalausweis oder (falls auch nicht vorhanden) Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde
Bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:
- Nachweis der Dringlichkeit plus die oben genannten Unterlagen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Vorläufiger Reisepass: 26,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeit vorläufiger Reisepass:
- maximal 1 Jahr, die Gültigkeitsdauer kann dem Zweck und der Dauer der Reise angepasst werden, zum Bespiel auch nur einen Monat.
- Die Verlängerung eines vorläufigen Reisepasses ist nicht möglich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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