Fiktionsbescheinigung Ausstellung zur vorläufigen Bescheinigung eines Aufenthaltsrechts nach dem FreizügG/EU oder dem Abkommen EU-Schweiz
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Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
§ 11 Abs. 4 FreizügG/EU, § 81 Abs. 5 AufenthG, § 56 Abs. 2 i.V.m. mit § 52 Abs. 2 AufenthV, Anlage D3 in der AufenthV
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen