Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Hinweise für Anröchte

    Beschreibung

    Hinweise für Anröchte

    Einfache und erweiterte Melderegisterauskunft

    Einfache Melderegisterauskunft

    Personen, die nicht Betroffene sind, darf die Meldebehörde nur Auskunft

     

    • Vor- und Familiennamen
    • akademischer Grad und
    • Anschrift

    einzelner bestimmter Einwohner erteilen. Dies gilt auch, wenn jemand Auskunft über Daten einer Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner begehrt.

    Die Auskunft kann nur auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt werden. Telefonisch können keine Auskünfte erteilt werden.

    Erweiterte Melderegisterauskunft
    Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf ihm zusätzlich zu den Daten der einfachen Melderegisterauskunft eines einzelnen bestimmten Einwohners eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden über

    • Tag und Ort der Geburt,
    • frühere Vor- und Familiennamen,
    • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht
    • Staatsangehörigkeiten,
    • frühere Anschriften,
    • Tag des Ein- und Auszuges,
    • gesetzlicher Vertreter sowie
    • Sterbetag und -ort.

    Die Meldebehörde hat den Betroffenen über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten; dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft gemacht hat

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungs- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 07.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

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    Technisch geändert am 07.09.2022

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    Technisch geändert am 22.04.2024

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    Ordnungs- und Sozialamt

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    Technisch geändert am 07.09.2022

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Anröchte

    Formulare

    Hinweise für Anröchte

    Voraussetzungen

    • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
    • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Anröchte

    Einfache Melderegisterauskunft:
    § 34 Abs. 1 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen MG NW in der z. Z. gültigen Fassung

    Erweiterte Melderegisterauskunft:
     
    § 34 Abs. 2 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen MG NW in der z. Z. gültigen Fassung

    Verfahrensablauf

    Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

    Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

    Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

    Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

    Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

    Fristen

    Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Anröchte

    Kosten

    Hinweise für Anröchte

    Einfache Melderegisterauskunft: 
    Gebühr 11,00 €   Erweiterte Melderegisterauskunft:
    Gebühr 15,00 € größerer Verwaltungsaufwand
    Gebühr 15,00 - 50,00 €   mit örtlicher Ermittlung
    Gebühr 40,00 - 100,00 € 


    Bei schriftlichen Anfragen die Gebühr bitte als Verrechnungsscheck oder den Nachweis der Überweisung beifügen.
    Die Auskunft wird erst nach Zahlung der Gebühr erteilt.
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Anröchte

    Weitere Informationen

    Hinweise für Anröchte

    • Widerspruch Melderecht

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 03.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de