Auskunftssperre
Hinweise für Bonn
Beschreibung
Hinweise für Bonn
Auskunftssperren wegen persönlicher Gefährdung
Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn dem Betroffenen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann. Die Tatsachen sind von der antragstellenden Person glaubhaft zu machen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Dienstleistungszentrum
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0228 776677
E-Mail: buergeramt@bonn.de
erforderliche Unterlagen
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Formloser, schriftlicher Antrag und Beweismittel
Formulare
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Voraussetzungen
- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Auskunftssperre kann schriftlich unter Darlegung der Gründe beantragt werden. Wenn möglich, sind vorhandene Beweismittel (zum Beispiel Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen) in Kopie dem Antrag beizufügen.
Bei dienstlichen Gründen (zum Beispiel Beschäftigte im LKA) soll der Antrag über die Dienststelle erfolgen.
Eine Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.
Fristen
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 03.11.2015
Stichwörter
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