Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Auskunftssperre

    Hinweise für Bonn

    Beschreibung

    Hinweise für Bonn

    Auskunftssperren wegen persönlicher Gefährdung

    Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn dem Betroffenen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann. Die Tatsachen sind von der antragstellenden Person glaubhaft zu machen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Dienstleistungszentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 2

    53111 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0228 776677

    E-Mail: buergeramt@bonn.de

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bonn

    Formloser, schriftlicher Antrag und Beweismittel

    Formulare

    Hinweise für Bonn

    Voraussetzungen

    • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
    • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bonn

    Die Auskunftssperre kann schriftlich unter Darlegung der Gründe beantragt werden. Wenn möglich, sind vorhandene Beweismittel (zum Beispiel Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen) in Kopie dem Antrag beizufügen.

    Bei dienstlichen Gründen (zum Beispiel Beschäftigte im LKA) soll der Antrag über die Dienststelle erfolgen.

    Eine Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.

    Fristen

    Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bonn

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bonn

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 03.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bonn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de