Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder die Wissenschaftler und Forscher waren
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Beschreibung
nicht angegeben
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Rechtsgrundlage(n)
§ 21 Abs. 2a AufenthG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen