Hilfe für junge Volljährige beantragen
Junge Erwachsene haben manchmal Schwierigkeiten, selbstständig und ohne Hilfen von Anderen zu leben. Für Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren gibt es die sogenannten "Hilfen für junge Volljährige" vom Jugendamt.
Beschreibung
Hinweise für Soest
Aufgabe der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es, die im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII beschriebenen Leistungen und Aufgaben rechtlich und finanziell formal umzusetzen. Grundlage für die Arbeit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind die sozialpädagogischen Vorgaben des Regionalen Sozialen Dienstes.
Die Leistungsangebote beinhalten Leistungen der Hilfe zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und der Hilfe für junge Volljährige.
Mit Ausnahme der ambulanten Hilfen haben sich Eltern - je nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit - an den Kosten der Hilfe zu beteiligen. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe wickelt dies verwaltungstechnisch ab.
Wesentliche Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
- Abrechnung mit den Leistungserbringern
- Zahlung von Pflegegeld und Beihilfen an Pflegefamilien
- Heranziehung der Eltern zu den Kosten der Jugendhilfe (§§ 91 ff. SGB VIII)
- Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen gegenüber Dritten (z. B. Familienkasse, Rentenversicherung, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz)
- Regelung und Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen gegenüber anderen Jugendämtern (z.B. bei Wohnortwechsel der Eltern)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt. In begründeten Einzelfällen kann auch eine Hilfe bis 27 Jahren gewährt werden, wenn die Hilfe bereits vorher begonnen wurde.
- Aufgrund Ihrer Persönlichkeitsentwicklung können Sie kein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und selbständiges Leben führen.
- Eine Hilfe ist geeignet und notwendig. Dies prüft das Jugendamt.
- Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung benötigen Sie eine fachärztliche Stellungnahme, wenn sie eine Eingliederungshilfe für junge Volljährige beantragen möchten. Das Jugendamt kann diese mit Ihrem Einverständnis einholen.
Rechtsgrundlage(n)
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- Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt.
- Wenn eine Hilfe für junge Volljährige in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Gewährung einer Hilfe.
- Wenn eine Hilfe für junge Volljährige bewilligt ist, erstellen alle Beteiligte gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festgelegt, wie die Hilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Eine Hilfe für junge Volljährige in ambulanter Form ist kostenfrei. Ambulant bedeutet, wenn Sie bei Ihren Eltern oder in einer eigenen Wohnung leben.
Bei einer Hilfe für junge Volljährige in stationärer Form müssen Sie sich im angemessenen Umfang an den Kosten beteiligen, wenn Sie ein Einkommen haben oder über Vermögen verfügen. Stationär bedeutet, dass Sie in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform leben.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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- Sicherer Versand von Dateien an Team Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Gemeinsame Richtlinien der drei Jugendämter im Kreisgebiet Soest (Kreis Soest, Stadt Lippstadt, Stadt Warstein) über die Gewährung von Leistungen nach dem SGB VIII
- Infoblatt Pflegeeltern - gültig ab 01.01.2024
- Höhe der Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege gem. § 39 SGB VIII ab 01.01.2024
- Feststellungsbogen zur Ermittlung der Kostenbeitragspflicht - Eltern
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 10.11.2022