Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung Gewährung

    Hilfe für junge Volljährige beantragen

    Junge Erwachsene haben manchmal Schwierigkeiten, selbstständig und ohne Hilfen von Anderen zu leben. Für Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren gibt es die sogenannten "Hilfen für junge Volljährige" vom Jugendamt.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Übernahme von Kosten für Erzieherische Hilfen; u.a. für Heimunterbringungen, Unterbringung in Pflegefamilien, Heilpäda gogische Maßnahmen, Inobhutnahmen, Sozialpädagogische Familienhilfen, Kindertagespflege Berechnung und Festsetzung von Kostenbeiträgen für die entsprechenden Hilfearten Kostenerstattungen an und von anderen Trägern

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    32 Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    10 Sachgebiet Entgelte

    Adresse

    Hausanschrift

    Stockumer Straße 28, Verwaltungsgebäude B14, 1. OG

    58452 Witten

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    51.1.2 Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe

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    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

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    Technisch geändert am 13.09.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    • Ausweis

    Formulare

    Hinweise für Witten

    Voraussetzungen

    Hinweise für Witten

    • Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt. In begründeten Einzelfällen kann auch eine Hilfe bis 27 Jahren gewährt werden, wenn die Hilfe bereits vorher begonnen wurde.
    • Aufgrund Ihrer Persönlichkeitsentwicklung können Sie kein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und selbständiges Leben führen. 
    • Eine Hilfe ist geeignet und notwendig. Dies prüft das Jugendamt.  
    • Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung benötigen Sie eine fachärztliche Stellungnahme, wenn sie eine Eingliederungshilfe für junge Volljährige beantragen möchten. Das Jugendamt kann diese mit Ihrem Einverständnis einholen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII, Teil I, Teil X u.v.a.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Witten

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. 
    • Wenn eine Hilfe für junge Volljährige in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Gewährung einer Hilfe. 
    • Wenn eine Hilfe für junge Volljährige bewilligt ist, erstellen alle Beteiligte gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festgelegt, wie die Hilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll. 

    Fristen

    Hinweise für Witten

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Witten

    Eine Hilfe für junge Volljährige in ambulanter Form ist kostenfrei. Ambulant bedeutet, wenn Sie bei Ihren Eltern oder in einer eigenen Wohnung leben.

    Bei einer Hilfe für junge Volljährige in stationärer Form müssen Sie sich im angemessenen Umfang an den Kosten beteiligen, wenn Sie ein Einkommen haben oder über Vermögen verfügen. Stationär bedeutet, dass Sie in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform leben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Witten

    Weitere Informationen

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    Düsseldorfer Tabelle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de